Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Pressemitteilung vom
Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren beschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt den Beschluss, für den die Verbraucherschützer*innen seit mehr als 20 Jahren kämpfen.
Überflutete Straße und Häuser nach Hochwasser
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Was gestern an Naturgefahren noch undenkbar war, hat die Menschen in den vergangenen Jahren immer wieder hart getroffen. Überflutungen durch Starkregen, Lawinen durch Schneemassen, Erdrutsche und tektonische Aktivitäten: Extreme Wetter- und Naturereignisse nehmen seit Jahren zu. Egal ob zur Miete oder im Eigenheim: Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher*innen ist gegen solche Schäden bisher nicht versichert. Deshalb setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen seit mehr als 20 Jahren für eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden ein; forderte unermüdlich ein politisches Umdenken und eine faire und bezahlbare Lösung für alle.

„Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer, die Versicherungspflicht gesetzlich zu verankern und fordern eine zügige Umsetzung“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Betroffene Menschen benötigen finanzielle Sicherheit für den Wiederaufbau der Gebäude und dürfen nicht auf staatliche Zuschüsse und Spenden angewiesen sein. Ohne ausreichenden individuellen Versicherungsschutz würden die nächsten Naturereignisse negative volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen haben. Unser jahrelanger Kampf hat sich gelohnt!“

In einer repräsentativen forsa-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Sachsen 2021 in Auftrag gegeben hatte, zeigte sich ein deutliches Meinungsbild: Die Mehrheit (59 Prozent) der 1.003 Befragten sprach sich für eine Versicherungspflicht aus und 37 Prozent dagegen. Auch die nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen 5 und 50 Euro hielten fast drei Viertel der befragten Eigentümer (73 Prozent) für angemessen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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