Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Pressemitteilung vom
Die Ministerpräsidenten der Länder haben eine Versicherungspflicht gegen Naturgefahren beschlossen. Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt den Beschluss, für den die Verbraucherschützer*innen seit mehr als 20 Jahren kämpfen.
Überflutete Straße und Häuser nach Hochwasser
Off

Was gestern an Naturgefahren noch undenkbar war, hat die Menschen in den vergangenen Jahren immer wieder hart getroffen. Überflutungen durch Starkregen, Lawinen durch Schneemassen, Erdrutsche und tektonische Aktivitäten: Extreme Wetter- und Naturereignisse nehmen seit Jahren zu. Egal ob zur Miete oder im Eigenheim: Die überwiegende Mehrheit der Verbraucher*innen ist gegen solche Schäden bisher nicht versichert. Deshalb setzt sich die Verbraucherzentrale Sachsen seit mehr als 20 Jahren für eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden ein; forderte unermüdlich ein politisches Umdenken und eine faire und bezahlbare Lösung für alle.

„Wir freuen uns sehr über die positive Entscheidung der heutigen Ministerpräsidentenkonferenz der Bundesländer, die Versicherungspflicht gesetzlich zu verankern und fordern eine zügige Umsetzung“, sagt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Betroffene Menschen benötigen finanzielle Sicherheit für den Wiederaufbau der Gebäude und dürfen nicht auf staatliche Zuschüsse und Spenden angewiesen sein. Ohne ausreichenden individuellen Versicherungsschutz würden die nächsten Naturereignisse negative volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen haben. Unser jahrelanger Kampf hat sich gelohnt!“

In einer repräsentativen forsa-Umfrage, die die Verbraucherzentrale Sachsen 2021 in Auftrag gegeben hatte, zeigte sich ein deutliches Meinungsbild: Die Mehrheit (59 Prozent) der 1.003 Befragten sprach sich für eine Versicherungspflicht aus und 37 Prozent dagegen. Auch die nach Risiko gestaffelte Prämie zwischen 5 und 50 Euro hielten fast drei Viertel der befragten Eigentümer (73 Prozent) für angemessen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Unwetter Gebäude-Check (kostenlos)
Eine Immobilie ist in der Regel der mit Abstand höchste Vermögenswert von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Lassen Sie…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.