Beitragserhöhung in der Privaten Krankenversicherung für 2025

Pressemitteilung vom
Neues Jahr, mehr Kosten: Was Versicherte tun können und welche Rechte sie haben.
Rezept vom Arzt für Privatversicherten
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Versicherte in der privaten Krankenversicherung (PKV) müssen sich ab 2025 auf spürbare Beitragserhöhungen einstellen – im Durchschnitt um 18 Prozent. Viele Anbieter begründen diesen Schritt mit gestiegenen Gesundheitskosten und veränderten Marktbedingungen. Die Versicherten sind den Beitragserhöhungen aber nicht völlig ausgeliefert.

Gelegentliche Prüfung beim Versicherer lohnt sich

Jede*r Privatversicherte*r hat das Recht (nach§ 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG)), jederzeit den Tarif zu wechseln. Dieses Recht steht ihnen unabhängig von einer Beitragserhöhung zu. Für Privatversicherte ist es also ratsam, den eigenen Tarif gelegentlich zu überprüfen und sich vom Versicherer Alternativen einzuholen. Da viele Unternehmen über Jahrzehnte sehr unterschiedliche Versicherungstarife angeboten haben, lohnt sich eine schriftliche Anfrage in jedem Fall.

Mit der Information über die Beitragserhöhung sind Anbieter sogar verpflichtet, Versicherten ab dem 60. Lebensjahr Angebote für alternative Tarife zu unterbreiten. Diese Schreiben sind allerdings oft unübersichtlich.

Betroffene haben die Möglichkeit, sich zu diesem Thema individuell von der Verbraucherzentrale Sachsen beraten zu lassen. Unabhängig von Tarifwechseloptionen kann auch geprüft werden, ob eine Rückkehroption in die gesetzliche Krankenversicherung besteht.

Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Sie gerne bei diesen Anliegen. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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