Krankenversicherung: Wer die Wahl hat, hat die Qual

Pressemitteilung vom
In Deutschland müssen Verbraucher*innen eine Krankenversicherung haben. Je nachdem, welche Voraussetzungen man erfüllt, ist das die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die private Krankenversicherung (PKV).
Buchstabelwürfel kippen udn zeigen PKV und GKV
Off

Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur Privaten Krankenversicherung sollte gut überlegt werden

Dabei ist der zu zahlende Beitrag in der privaten Krankenversicherung speziell für junge, gesunde Menschen, die die Möglichkeit haben, in die Privatversicherung zu wechseln, oft viel günstiger als der Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung.

„Trotzdem sollte ein der Wechsel gut durchdacht werden“, rät Sigrid Woitha, Leiterin der Verbraucherzentrale in Zwickau. Denn: „Die Beiträge in der privaten Krankenversicherung werden über die Jahre steigen: und das unabhängig vom erzielten Einkommen“.

Verbraucher*innen, die dann nicht vor dem 55 Lebensjahr den Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenkasse vollziehen können, müssen auch im Alter mit weiteren Beitragssteigerungen rechnen. Im Regelfall gibt es danach kein Zurück mehr in die solidarisch organisierte Gesetzliche Krankversicherung. Vor dem Hintergrund der individuellen Rentenlücke, können weiter steigende Beiträge in der Privaten Krankenkasse zu einer finanziellen Belastung heranwachsen.

In einer individuellen Beratung können die Expert*innen in Zwickau jedoch auf Ausnahmefälle prüfen. Zudem kann ein geschulter Blick in die private Krankenversicherung zeigen, ob eine Beitragsreduzierung möglich und sinnvoll ist. Denn unter Umständen kommen Tarifwechsel oder die Abwahl von Zusatzbausteinen, die der Lebensphase nicht mehr gerecht werden in Frage.

„Aber auch dieser Wechsel sollte kein Schnellschuss sein“, empfiehlt Woitha. „Erst wenn alle Vor- und Nachteile genau geprüft worden sind, sollten Betroffene einen Wechsel vollziehen“.

Bei Fragen zum Versicherungsschutz oder anderen Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen, steht die Verbraucherzentrale in Zwickau anbieterunabhängig und kompetent zur Seite. Termine können online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung oder telefonisch unter 0375 - 294 279 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.