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Per Telefon in die Vertragsfalle

Pressemitteilung vom
Wer pflegebedürftig ist, muss sich mit komplizierten Anträgen und Regelungen befassen. Hier den Durchblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Aktuell werden Menschen angerufen, um eine kostenpflichtige Pflegeberatung zu bestellen. Wir raten zur Vorsicht!
Senioren schauen sich in einem Pflegeheim mit einer Betreuerin einen Vertrag an.
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In der Tat lassen sich Viele sogar Leistungen aus Unwissenheit entgehen oder beantragen einen Pflegegrad erst sehr spät, etwa wenn sie allein nicht mehr zurechtkommen. „Und genau das machen sich kommerzielle Anbieter zunutze“, informiert André Fritzsche, Beratungsstellenleiter der Verbraucherzentrale in Torgau.

Gegen eine Servicegebühr von 129 Euro bietet eine Firma derzeit Beratungen über Pflegeleistungen an. Eine Verbraucherin aus Nordsachsen erhielt im Mai einen Anruf, den sie aus der Erinnerung der Pflegeversicherung zuordnete. Im Gespräch wurde ihr erklärt, dass sie mehrere Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen könnte. Zugleich wurde ein Serviceangebot für 129 Euro unterbreitet, sie bei der Beantragung diverser Leistungen zu unterstützen. Die Verbraucherin bestellte und erhielt anschließend die Rechnung, ohne Umsatzsteuer ID, der United Swiss Marketing AG, für den Pflegeservice Smart, über den Betrag in Höhe von 129 Euro, den sie jedoch nicht bezahlte. Die 129 Euro sollten dabei auf ein Konto nach Malta fließen.

Darauf folgte im Juni ein weiteres Schreiben mit Verweis auf eine Zahlungserinnerung. Bei einer Rechtsberatung in der hiesigen Verbraucherzentrale brachte die Verbraucherin zum Ausdruck, dass sie am scheinbar geschlossenen Dienstleistungsvertrag nicht festhalten möchte. „Ein solcher Service ist tendenziell auch nicht notwendig“, erklärt Fritzsche. „Denn alle Menschen, die gesetzlich kranken- und pflegeversichert sind, haben primär Anspruch auf eine kostenlose, individuelle und neutrale Pflegeberatung gegenüber ihrer Pflegekasse oder Pflegeversicherung, welcher zunächst genutzt werden kann.“

Neben der fehlenden Umsatzsteuer-ID und der auffälligen Auslands-Bankverbindung wurde der Verbraucherschützer auch wegen des auf den Schreiben verwendeten Logos skeptisch. Die United Swiss Marketing AG schmückte die beiden Briefe mit dem Logo der Universität Leipzig mit dem Zusatz „Forschungspartner“. Auf Nachfrage der Verbraucherzentrale Sachsen gab die Universität Leipzig bekannt, dass weder eine Forschungspartnerschaft bezüglich einer Pflegeberatung mit der Universität noch die Erlaubnis zur Nutzung des Universitäts-Logos bestanden hat.

Grundsätzlich gilt: Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher*innen sind unzulässig. Trotzdem sind am Telefon abgeschlossene Verträge, mit wenigen Ausnahmen, auch ohne nachträgliche Bestätigung gültig. Betroffene können in der Regel telefonisch geschlossene Verträge mit einer Frist von 14 Tagen ab Erhalt einer wirksamen Widerrufsbelehrung in Textform widerrufen. Bei einer unwirksamen, fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung verlängert sich das Widerrufsrecht auf 1 Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.

Wer unsicher bei Vertragsproblemen oder fraglichen Forderungen ist, sollte sich frühzeitig bei der Verbraucherzentrale Sachsen beraten lassen. Termine für eine fachkundige und unabhängige Rechtsberatung gibt es online oder unter der Telefonnummer 0341-696 2929.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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