Plauderstunde Vorsorge: Heute klären, was morgen wichtig wird

Pressemitteilung vom
Was passiert, wenn ein Angehöriger plötzlich nicht mehr selbst entscheiden kann? Viele Menschen gehen davon aus, dass Ehepartner*innen oder Kinder automatisch für sie handeln dürfen – ein weit verbreiteter Irrtum.
Familie im Park. 3 Generationen
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Um im Ernstfall vorbereitet zu sein, sind rechtzeitige Vorsorgemaßnahmen unerlässlich. „Liegen bestimmte Dokumente nicht vor, kann das Betroffene in schwierigen Lebenssituationen vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Vorsorgedokumente schaffen klare Verhältnisse und geben Sicherheit“, erklärt Sylvia Neubert, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale in Meißen.
 
In der Plauderstunde Vorsorge informieren Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen über wichtige Dokumente wie Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht. Sie erklären, wer im Notfall Bankgeschäfte erledigen, medizinische Entscheidungen treffen oder Postangelegenheiten regeln darf. Zudem gibt es wertvolle Tipps zur digitalen Vorsorge und Raum für individuelle Fragen.
 
PLAUDERSTUNDE VORSORGE

WANN:          Dienstag, 11. März 2025, 16 bis 18 Uhr

WO:              „Eventraum“ der SEEG Service GmbH,
                     An der Frauenkirche 4, 01662 Meißen
 
Weitere Informationen & Hinweise zur Anmeldung unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/gesundheit-pflege/plauderstunde-vorsorge
 
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Senioren-Union Sachsen statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.