Plauderstunde Vorsorge: Selbst bestimmen, wer entscheidet

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Meißen informiert kostenfrei über wichtige Vorsorgedokumente.
Familie im Park. 3 Generationen
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Was bedeutet es, nicht mehr entscheidungsfähig zu sein? Wer zeitweise oder dauerhaft nicht selbst agieren kann, ist auf die Hilfe von Angehörigen oder Freunden angewiesen. Vorsorgedokumente regeln wichtige rechtliche und medizinische Angelegenheiten. Die Verbraucherzentrale Meißen informiert dazu kostenfrei im Rahmen der „Plauderstunde Vorsorge“.

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht legen fest, welche Vertrauensperson sich darum kümmert, den Postverkehr zu regeln, wichtige Überweisungen zu tätigen oder für die richtige medizinische Behandlung Sorge zu tragen.

„Liegen diese Dokumente nicht vor, kann das Betroffene in schwierigen Lebenssituationen vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Vorsorgedokumente schaffen klare Verhältnisse und geben Sicherheit“, erklärt Sylvia Neubert, Beratungsstellenleiterin der Verbraucherzentrale Meißen.

Der Infovormittag liefert Interessierten einen ersten Überblick. Zudem stehen die Rechtsexpert*innen für weitere Fragen zum Thema Vorsorge bereit.

>>> PLAUDERSTUNDE VORSORGE

WANN: Dienstag, 28. Januar 2025, 10 bis 12 Uhr
WO: Veranstaltungsort: Kulturcafé Schiffchen, Siebeneichener Straße 2-3

WANN: Dienstag, 11. Februar 2025, 10 bis 12 Uhr
WO: Veranstaltungsort: Kulturcafé Schiffchen, Siebeneichener Straße 2-3

Die Veranstaltung ist kostenfrei und eine vorherige Anmeldung nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.