Unseriöse Pflegeberatung im Raum Bautzen

Pressemitteilung vom
Wer pflegebedürftig ist, muss sich mit komplizierten Anträgen und Regelungen befassen. Hier den Durchblick zu behalten, ist nicht immer einfach. Aktuell werden Menschen angerufen, um eine kostenpflichtige Pflegeberatung zu bestellen. Wir raten zur Vorsicht!
Senioren schauen sich in einem Pflegeheim mit einer Betreuerin einen Vertrag an.
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Wenn am Telefon die Beantragung von bis zu 6.280 Euro für die Pflege von Angehörigen versprochen wird, ist das Interesse schnell geweckt. So geht aktuell ein unseriöser Anbieter für Pflegeberatungen vor, der im Raum Bautzen nicht erlaubte Werbeanrufe tätigt. Viele Betroffene werden im Anschluss jedoch mit einer Rechnung von 129 Euro im Briefkasten überrascht. „Brechen Sie den Anruf ab und zahlen sie eventuelle Forderungen nicht“, erklärt Rechtsexpertin Steffi Meißner von der Verbraucherzentrale in Bautzen.

Im Telefonat ist zunächst nicht von einem kostenpflichtigen Vertrag die Rede. Umso größer ist die Verwunderung, wenn die Rechnung ins Haus flattert. „Im besten Fall legen Sie sofort auf, wenn Ihnen die Firma so ein Angebot am Telefon macht. Sollten Sie dennoch eine Rechnung inklusive Servicegebühr erhalten, begleichen Sie die Forderung nicht. Widerrufen Sie den Vertrag nachweisbar und schriftlich oder reichen Sie Widerspruch gegen das angebliche Vertragsverhältnis ein. Dabei unterstützen wir Sie auch gern“, erklärt die Rechtsexpertin. Wer sich zudem zu den Ansprüchen aus der Pflegeversicherung beraten lassen möchte, kann das bei den gesetzlichen Pflegekassen kostenfrei tun.

Es gibt auch weitere Hinweise, dass es sich um ein unseriöses Angebot handelt: So hat die Firma ihren Sitz in der Schweiz und das Geld soll auf ein Konto nach Malta fließen. „Das ist sehr typisch für unseriöse Firmen, die ihre Geschäfte intransparent gestalten möchten“, weiß die Rechtsexpertin. Hinzu kommt, dass auf der Rechnung auch mit dem Logo der Universität Leipzig als „Forschungspartner“ geworben wird. Auf Nachfrage bei der Universität Leipzig stellt sich heraus, dass es keine Zusammenarbeit gibt und die Verwendung des Uni-Logos nicht genehmigt wurde. Insgesamt wird so jedoch trickreich versucht, dem Angebot einen seriösen Anstrich zu verpassen.

Die Verbraucherzentrale in Bautzen finden Sie auf der Wendischen Straße 1. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.