Verbraucherzentrale Aue-Bad Schlema unterstützt nun bei Pflegeverträgen

Pressemitteilung vom
Die Anzahl der Pflegebedürftigen in Sachsen steigt seit Jahren. Immer mehr Menschen sind im Alter, aufgrund von chronischen Erkrankungen oder wegen einer Behinderung auf einen Platz in einem Pflegeheim angewiesen.
Mehrere Senioren sitzen in einem großen, hellen Raum zusammen.
Off

Rechtliche Hilfe bei Problemen mit Heimverträgen, Kostenerhöhungen und Co.

Deswegen hilft die Verbraucherzentrale in Aue-Bad Schlema vor allem Angehörigen unabhängig bei Vertragsschluss oder Problemen mit bereits geschlossenen Verträgen: Egal, ob die Kosten für Unterkunft und Betreuung steigen, Leistungen und Kosten nicht übereinstimmen, wenn der Heimvertrag gekündigt werden soll oder die Essensversorgung nicht wie abgesprochen klappt und die Alltagsgestaltung nicht wie vereinbart durchgeführt wird.

Beratungstermine können ab sofort vereinbart werden. Die Beratung kostet 40 Euro pro Vertrag und ist persönlich, telefonisch oder online per Video-Chat möglich. „Die Suche nach einem geeigneten Pflegeheimplatz ist oft emotional und kräftezehrend. Nicht zuletzt steigen die Pflegekosten immens“, so Simone Woldt von der Verbraucherzentrale in Aue. „Wir stehen Betroffenen und Angehörigen mit rechtlicher Expertise zur Seite und setzen ihre Rechte gegenüber der Pflegeeinrichtung durch.

In Sachsen gibt es Stand 2021 über 310.000 pflegebedürftige Menschen. Die Tendenz steigt. Im Vergleich zum Jahr 2019 sind das 23,9 Prozent mehr Betroffene, die auf stationäre oder ambulante Pflege angewiesen sind. Pflegeheimbewohner*innen müssen im Freistaat durchschnittlich rund 1.870 Euro für Eigenanteile aufbringen.

Beratungstermine können online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Geldmünzen vor Taschenrechner und Stift

Musterfeststellungsklage gegen Stadtsparkasse München

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Stadtsparkasse München haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert Nachzahlungen für Ihre Prämiensparverträge erhalten. Das Bayerische Oberste Landesgericht informiert Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, schriftlich über den Vergleich.
Musterklagen_Sparkassen_VZS

Millionen betroffen, Milliarden im Spiel: Das Zins-Urteil des BGH

Der Kampf gegen zu niedrige Zinsen bei Prämiensparverträgen hat ein Ende. Ein wegweisendes BGH-Urteil bestätigt: Sparkassen haben Sparer*innen jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Für viele bedeutet das jetzt Rückzahlungen im vierstelligen Bereich – ein Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland.