Großes Angebot zur Pflegeberatung: Rechtliche Hilfe bei Problemen mit Heimverträgen, Kostenerhöhungen und Co.
Deswegen startet die Verbraucherzentrale Sachsen mit einer Angebotsoffensive ins Frühjahr: Bei der Suche nach der passenden Einrichtung, bei Kostenfragen oder Problemen mit dem Pflegeheim helfen die Verbraucherschützer allen Betroffenen und Angehörigen unabhängig an über 13 Standorten und bietet damit eine sachsenweit einzigartige Beratungsmöglichkeit an.
„Wir unterstützen Sie, wenn die Kosten für Unterkunft und die Betreuung teurer werden und prüfen, wie handfest die Erhöhung ist“, erklärt Rechtsexpertin Micaela Schwanenberg von der Verbraucherzentrale Sachsen. Pflegeheime dürfen die Eigenanteile nur unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen anheben. Und auch der Heimvertrag muss genaue Angaben zu Leistungen und Kosten enthalten. „Wir helfen durch Vertragsprüfung, damit der Heimvertrag alles enthält, was wichtig und gewünscht ist und sind zudem die richtige Anlaufstelle, wenn der Heimvertrag gekündigt wird oder werden soll“, so Schwanenberg weiter. Zudem können sich Betroffene an die Verbraucherschützer*innen wenden, wenn die Pflege nicht stimmt, die Essensversorgung nicht wie abgesprochen klappt und die Alltagsgestaltung nicht wie vereinbart durchgeführt wird.
Beratungstermine können ab sofort sachsenweit vereinbart werden. Die Beratung kostet 40 Euro pro Vertrag und ist persönlich in über 13 Beratungsstellen in Sachsen, telefonisch oder online per Video-Chat möglich.
„Die Suche nach einem geeigneten Pflegeheimplatz ist oft emotional und kräftezehrend. Nicht zuletzt steigen die Pflegekosten immens“, so Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir stehen Betroffenen und Angehörigen mit rechtlicher Expertise zur Seite und setzen ihre Rechte gegenüber der Pflegeeinrichtung durch. Zudem sind wir gern Anlaufstelle und Wegweiser für die vielen Fragen, die die Themen Pflege, Anträge Verträge mit sich bringen.“
Hintergrund: In Sachsen gibt es Stand 2021 über 310.000 pflegebedürftige Menschen. Die Tendenz steigt. Im Vergleich zum Jahr 2019 sind das 23,9 Prozent mehr Betroffene, die auf stationäre oder ambulante Pflege angewiesen sind. Pflegeheimbewohner*innen müssen im Freistaat durchschnittlich rund 1.870 Euro für Eigenanteile aufbringen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.