Vorsorgen für den Ernstfall

Pressemitteilung vom
Die Corona-Pandemie sorgt nach wie vor für Unsicherheiten – auch in Bezug auf wichtige Vorsorge-Dokumente. Diese sollen im Ernstfall regeln, welche Angehörige und Vertrauenspersonen sich um wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen.
Eine Hand mit Stift zeigt auf ein Dokument, auf dem Patientenverfügung steht.
Off

Was sollen Ärzte tun, wenn eine Patient*in aufgrund einer schweren Erkrankung nicht mehr fähig ist, den eigenen Willen kundzutun? Wie kann eine Patient*in im Vorfeld festlegen, dass es im Ernstfall keine lebenserhaltenden Maßnahmen geben soll? Und wer entscheidet bei plötzlicher Krankheit oder Pflegebedürftigkeit über Betroffene, wenn vorher gar nichts geregelt ist? Die wichtigsten Fragen zu Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung klärt Rechtsexpertin Arleen Becker in  den ersten beiden Präsenzveranstaltungen des Jahres:

Wann:   02. Juni 2022 – 10 Uhr
             02. Juni 2022 – 14 Uhr

Wo:       Verbraucherzentrale in Zwickau, Hauptstraße 23

Anmeldung: 0375 - 294 279 oder zwickau@vzs.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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