Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung: Sie bestimmen, wer entscheidet!

Pressemitteilung vom
Vorbereitet für den Ernstfall mit den kostenfreien Veranstaltungen der Verbraucherzentrale in Leipzig
Zwei Menschen sitzen einer anderen Person am Tisch gegenüber und schauen sich gemeinsam verschiedene Dokumente an.
Off

Welche medizinische Behandlung möchte ich erhalten? Wer darf eigentlich das Paket bei der Post abholen? Wer kümmert sich um anstehende Zahlungen? Und wie war doch gleich der Login beim Mobilfunkanbieter? Im Ernstfall sollen Vorsorge-Dokumente regeln, welche Angehörigen und Vertrauenspersonen sich um solche Fragen und wichtige Angelegenheiten kümmern sollen oder entscheiden dürfen, wenn man dazu selbst nicht mehr in der Lage ist.

Im Rahmen der „Plauderstunde Vorsorge“ erhalten Verbraucher erste Informationen und einen Überblick zu den Vorsorgemöglichkeiten mit Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.

04. April 2023, 10.00 – 11.30 Uhr
Veranstaltungsort: Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstr. 17

04. April 2023, 14.00 – 15.30 Uhr
Veranstaltungsort: Beratungszentrum Leipzig, Katharinenstr. 17

„Eine Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung schaffen klare Verhältnisse für Betroffene. Liegen diese wichtigen Dokumente nicht vor, muss unter Umständen zunächst ein Betreuer vom Gericht bestellt werden. Das kann Angehörige vor zusätzliche, vermeidbare Aufgaben stellen“, informiert Arleen Becker von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Alle Veranstaltungen sind kostenfrei. Die Plätze sind begrenzt.
Wir empfehlen eine Anmeldung unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Beratungs-Tipp: Seit März hilft die Verbraucherzentrale Sachsen bei Problemen mit Pflegeheimen und Heimverträgen. Ihr Pflegeheim hält sich nicht an das, was im Vertrag vereinbart wurde? Es rechnet Leistungen ab und Sie sind sich unsicher, ob es das überhaupt darf? Oder aber Ihr Pflegeheim hebt die Kosten an oder kündigt Sie Hals über Kopf? Die Rechtsexpert*innen der Verbraucherzentrale prüfen Ihre vertraglichen Rechte, besprechen Ihre Ansprüche und Möglichkeiten mit Ihnen und vertreten Ihre Interessen gegenüber der Pflegeeinrichtung.

Beratungstermine können ab sofort sachsenweit vereinbart werden. Die Beratung kostet 40 Euro pro Vertrag und ist in ganz Sachsen persönlich, telefonisch oder online per Video-Chat möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Symbolische Darstellung biometrischer Technologie: Ein digitales Gesichtsscan-Modell in Dreiecks- und Partikeloptik, im Kontext eines modernen deutschen Personalausweises.

Digitale Passbilder Pflicht ab Mai 2025: Was müssen Sie wissen?

Ab dem 1. Mai 2025 können Passbilder für Personalausweise und Reisepässe in Deutschland nur noch digital eingereicht werden. Die Regelung sollen Sicherheit und Qualität verbessern. Worauf müssen Sie jetzt achten?
Waschmaschine mit einem Dash Button von Amazon

Amazon Dash Button: Gericht sieht massive Gesetzes-Verstöße

Die Verbraucherzentrale NRW war mit einer Klage gegen die Amazon EU S.a.r.l. vor dem Oberlandesgericht München (Az.: 29 U 1091/18) erfolgreich. Der Dash Button verstieß massiv gegen Gesetze, da nicht hinreichend über die georderte Ware und deren Preis informiert wurde.
VZ Sachsen klagt gegen sächsische Sparkassen

Musterfeststellungsklagen gegen sächsische Sparkassen

Vielen Prämiensparer:innen wurden jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Aus diesem Grund hat die Verbraucherzentrale Sachsen Musterklagen gegen neun sächsische Sparkassen eingereicht. Am 9. Juli 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) den vom Oberlandesgericht Dresden festgelegten Referenzzinssatz für langfristige Sparprodukte bestätigt. Das Warten hundertausender Sparer:innen hat damit ein Ende.