Bis(s) zum letzten Blatt

Pressemitteilung vom
In Deutschland landen jährlich 78 Kilogramm Lebensmittel pro Person in der Tonne. Darauf macht der Tag der Lebensmittelverschwendung am 2. Mai aufmerksam.
Off

Gemüse und Obst kreativ verwerten und Lebensmittelabfälle vermeiden

Zu den Lebensmittelabfällen zählen auch Blätter, Schalen und Kerne von Gemüse und Obst. Aber das muss nicht sein, denn diese lassen sich oft noch kreativ verwerten. „Blätter von Gemüse wie Kohlrabi, rote Bete oder Möhrengrün können den Salat oder den Smoothie aufpeppen oder zu einem feinen grünen Pesto verarbeitet werden“, so Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Gut gereinigte Gemüseschalen eignen sich für das Kochen von Gemüsefonds und aus Kohlstrünken lassen sich zusammen mit Kartoffeln cremige Pürees kreieren. Die beste Wahl sind saisonale Produkte oder unbehandeltes Gemüse und Obst aus eigenem Anbau.
 
„Wer Schalen von Gemüse und Obst verwertet, spart Abfälle und schont Umwelt und Geldbeutel“, so Brendel. „Gerade in und unter der Schale sitzen wertvolle Vitamine, Ballaststoffe und sekundäre Pflanzenstoffe.“ Viele Gemüsesorten muss man gar nicht schälen. Auch Möhren, Gurken, Rettich & Co. kann man nach dem Waschen bzw. Abschrubben unter Wasser mit Schale genießen. Bei Strünken von Blumenkohl und Brokkoli entfernt man die holzigen Stellen und kocht diese einfach mit.
Auch die Schalen von Äpfeln, Birnen, usw. können einfach mitgegessen oder mit heißem Wasser in einen fruchtigen Tee verwandelt werden. Kleingeschnitten oder geraspelt können sie auch im selbstgebackenen Kuchen verarbeitet werden.
Blätter von Kohlrabi, Radieschen, Fenchel, Möhren, Sellerie und Rote Bete sind essbar. Nicht für den Verzehr geeignet sind grüne Blätter bzw. grüne Teile von Kartoffeln, Tomaten und Auberginen, denn sie enthalten giftiges Solanin. Auch Rhabarberblätter sollten aufgrund ihres hohen Oxalsäure-Gehalts nicht gegessen werden.
 
Mehr Informationen rund um das Thema Lebensmittelverschwendung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentrale „Genießen statt wegwerfen: Lebensmittelverschwendung stoppen“. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich dazu und zu anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen. Terminvereinbarungen sind online möglich.  Auf der Seite www.lebensmittel-forum.de kann alternativ auch eine Frage gepostet werden und die Expertinnen geben Auskunft.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.