Eiskalt trotz Hitze

Pressemitteilung vom
Worauf Verbraucher*innen beim Online-Kauf von Tiefkühlprodukten achten sollten – Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen für eine sichere Lieferung und frische Ware.
Gefrierschrank
Off

Ob Gemüse, Brötchen oder Fertiggerichte – Tiefkühlkost ist für viele die schnelle und bequeme Lösung im Alltag. Wer noch mehr Zeit sparen will, bestellt sie online nach Hause. Damit alles frisch ankommt, sollten Verbraucher*innen einige wichtige Punkte beachten.

Temperaturabweichung von bis zu 3°C erlaubt

Tiefgekühltes muss durchgängig bei mindestens –18 °C gelagert werden – von der Produktion bis zur Abgabe an die Verbraucher*innen. Lediglich beim Versand sind kurzfristige Abweichungen von bis zu +3 °C erlaubt.

Auch beim Online-Kauf gilt: Die Tiefkühlkette darf bis zur Haustür nicht unterbrochen werden. Bei der Übergabe muss die Ware zwischen –18 °C und maximal –15 °C kalt sein. „Online-Shops unterliegen denselben Hygienestandards wie der Supermarkt um die Ecke“, betont Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei verdorbener Ware sogar Schadensersatz möglich

Tiefgekühlt bedeutet also: durchgehend eiskalt – auch bei der Lieferung. „Ist die Ware angetaut, gilt das als Sachmangel“, erklärt Beate Saupe, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. In so einem Fall können Kund*innen eine neue Lieferung verlangen. „Ist das nicht möglich oder zu umständlich, dürfen sie ihr Geld zurückfordern oder einen Preisnachlass verlangen.“ Wurde verdorbene Ware sogar verzehrt, kommt auch Schadensersatz infrage.

Damit Tiefkühlprodukte sicher und einwandfrei ankommen, sollten Verbraucher*innen schon bei Bestellung und Lieferung genau hinschauen. Mit ein paar einfachen Tipps lassen sich Risiken minimieren und Rechte besser durchsetzen:

  • Anbieter genau auswählen: Seriöse Shops informieren transparent über Versanddauer und Zustelloptionen.
  • Lieferzeit aktiv planen: TK-Ware nicht einfach liegenlassen – am besten das Lieferzeitfenster nutzen und persönlich entgegennehmen.
  • Verpackung kontrollieren: Ist die Isolierung intakt? Fühlt sich die Ware durchgehend gefroren an?
  • Lieferung dokumentieren: Bei Verdacht Fotos machen, wenn möglich Temperatur messen und sofort schriftlich reklamieren.
  • Hart bleiben: Auch wenn TK-Ware oft vom Widerruf ausgeschlossen ist – bei Mängeln kann man immer reklamieren.
     

Sie haben Fragen zu Lebensmitteln oder Ernährung? Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen gern weiter. Beratungstermine sind online oder telefonisch unter 0341 6962929 buchbar.

Alternativ können Verbraucher*innen ihre Fragen auch direkt über das Portal Lebensmittel-Forum stellen.                             

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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