Dr. Hittich kassiert Klatsche vor Gericht

Pressemitteilung vom
Irreführende Werbung und unzulässige gesundheitsbezogene Angaben gerichtlich in die Schranken gewiesen
Ein Ordner mit der Beschriftung Nahrungsergänzungsmittel sowie ein Paragrafenzeichen und eine Waage.

Weil Dr. Hittich immer wieder neue irreführende Maschen findet, um Verbraucher*innen zum Kauf von teuren Nahrungsergänzungsmitteln zu verleiten, verfolgen die Verbraucherzentralen das Unternehmen besonders hartnäckig. Im aktuellen Urteil des Landgerichts Leipzig erklärten die Richter dieses Mal die Angaben auf einer Postkarte für Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke aus dem Jahr 2020 als irreführend und unzulässig.

Off

„Wer mit Versprechen wie, Ultra Gelenk Kraft, Rundum-Immun MultiResist und Mega-Rot Beste Sicht für Nahrungsergänzungsmittel wirbt, überschreitet die engen gesetzlichen Grenzen für gesundheitsbezogene Werbung“, erklärt Beate Saupe, Rechtsexpertin bei der Verbraucherzentrale Sachsen. So dürfen nicht nachweisbare gesundheitsfördernde Wirkungen eines Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel nicht beworben werden. Gesundheitsbezogene Angaben müssen grundsätzlich dem von der EU zugelassenen Wortlaut entsprechen. Außerdem muss der Anbieter die Substanz nennen, auf die sich das Versprechen bezieht. Alle zugelassenen Angaben findet man in der Positivliste der Health-Claims-Verordnung.
 
Zudem hat die niederländische Firma Dr. Hittich Gesundheits-Mittel GP Health Products N.V. großzügig mit Slogans wie „Fordern Sie heute an, bekommen Sie 7x mehr geliefert“, „1 Euro=7x mehr wert“. Bei einer Bestellung erhielten die Interessierte dann allerdings nicht die siebenfache Menge, sondern lediglich sieben weitere Teile des Produktes. „Diese irreführenden Angaben sind ebenfalls unzulässig“, erklärt Beate Saupe.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Geldscheine liegen auf einem Stromzähler

Sammelklage gegen ExtraEnergie GmbH

Die ExtraEnergie GmbH hat im Sommer 2022 ihre Preise für Strom und Gas massiv erhöht. Zu Unrecht, meint der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und greift mit einer Musterfeststellungsklage diese und weitere Preisanpassungen an. Betroffene Verbraucher:innen sollen so Erstattungen erhalten.
Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.