Nach Blackout in Spanien: Was gehört in den Notfallvorrat?

Pressemitteilung vom
Trinkwasser, Notfallkochstelle, Hygiene: Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps für den Ernstfall und erklärt, was es in einer Ausnahmesituation wirklich braucht.
Strommasten, die von unten und im Gegenlicht fotografiert sind.
Off

Ein Stromausfall kann jederzeit und völlig unerwartet auftreten – das hat der großflächige Zusammenbruch der Energieversorgung in Spanien und Portugal eindrücklich gezeigt. Nur wenige Supermärkte verfügten über Reservegeneratoren und waren auf einen solchen Notfall vorbereitet. Umso wichtiger ist es, sich persönlich auf derartige Krisensituationen einzustellen. Im aktuellen Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen geben Ernährungsexpertinnen wertvolle Hinweise zur notwendigen Lebensmittel- und Heimausstattung für Extremereignisse.

Wenn der Notfall eintritt: Offizielle Empfehlungen

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) empfiehlt, einen Vorrat an haltbaren Lebensmitteln für zehn Tage anzulegen. Zusätzlich sollten pro Person täglich mindestens zwei Liter Trinkwasser verfügbar sein. Um Mahlzeiten auch bei Ausfall von Strom oder Gas zubereiten zu können, ist eine Notfallkochstelle – etwa ein Campingkocher – empfehlenswert. Ebenso sinnvoll sind ein batteriebetriebenes Radio, Taschenlampen, Hygieneartikel sowie eine Bargeldreserve.

Campingkocher besonders für Familien mit Babys wichtig

Ohne Strom wird die hygienische Zubereitung von Babynahrung schnell zur Herausforderung. Akkubetriebene Küchengeräte wie Mixer oder Flaschenwärmer erweisen sich im Notfall als wenig hilfreich – das zeigt der Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen. Viele der online angebotenen Produkte können Wasser nicht ausreichend erhitzen, um es sicher abzukochen. Zudem begünstigen lange Warmhaltezeiten die Vermehrung von Keimen. Für Familien ist ein Campingkocher daher besonders wichtig. „Wir empfehlen außerdem, auch hierfür rechtzeitig einen Vorrat an Säuglingsnahrung anzulegen“, rät Lena Sudhoff, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Powerbank: Energieversorgung im Notfall

Kleine Powerbanks können ein Smartphone ein- bis zweimal aufladen – wichtig, um im Notfall erreichbar zu bleiben oder Informationen zu erhalten. Für mehrere Tage ist eine größere Powerbank mit etwa 20.000 mAh empfehlenswert. „Größere Powerstationen bieten zwar mehr Kapazität, sind aber teuer und aufgrund ihrer begrenzten Einsatzmöglichkeiten nur selten sinnvoll“, erklärt Lena Sudhoff.

Wassermanagement und Hygiene

Auch die Wasserversorgung kann bei Stromausfällen eingeschränkt sein. Daher sollten Verbraucher*innen frühzeitig Wasser in Badewannen oder Eimern auffangen – etwa für Körperpflege oder Toilettenspülung. Feuchttücher und Haushaltspapier helfen zusätzlich, Wasser zu sparen.

Der Marktcheck zeigt: Viele Spezialgeräte sowie spezielle Lebensmittel für den Notfall aus dem Internet sind weder praktisch noch notwendig. „Ein sinnvoll ausgestatteter Lebensmittelvorrat, ein Campingkocher und einfache Hilfsmittel reichen aus, um auch längere Stromausfälle gut zu überstehen“, resümiert Lena Sudhoff.

Den kompletten Marktcheck gibt es hier: verbraucherzentrale-sachsen.de/marktcheck-notfallvorrat 

Wie ein Lebensmittelvorrat schützt und versorgt: Mehr zum Projekt „Werde Vorratsheld*in“ unter verbraucherzentrale-sachsen.de/vorratshelden

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht

Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet

Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich für die Sammelklage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Das Amtsgericht Betzdorf hat Ende April 2025 einen vorläufigen Insolvenzverwalter für das Unternehmen bestellt. Die Insolvenz reduziert für Betroffene die Chancen, Geld von dem Unternehmen zurückzubekommen, wenn sie dessen Forderung schon bezahlt haben.