Insekten essen

Pressemitteilung vom
Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Regelungslücken und Kennzeichnungsmängel bei Produkten mit Speiseinsekten auf
Insekten zum Essen auf dem Teller

Marktcheck der Verbraucherzentralen deckt Regelungslücken und Kennzeichnungsmängel bei Produkten mit Speiseinsekten auf

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Ob als Zutat in Nudeln, Proteinriegeln, Müslis oder als gewürzte Snacks: Heuschrecken, Mehlwürmer und Co. tauchen zunehmend im Sortiment des Lebensmittelhandels auf. Sie sind neuartige Lebensmittel, deren Zulassung in Europa noch aussteht, es gelten Übergangsregelungen. Die Verbraucherzentralen überprüften in einem Marktcheck 32 insektenhaltige Lebensmittel aus dem stationären Handel auf Nährwerte, Kennzeichnung und Werbeaussagen. Das Ergebnis:

  • Die Allergenkennzeichnung ist lückenhaft.
  • Es fehlen Hinweise, ob die Produkte bei der Herstellung erhitzt wurden.
  • Teils wird mit unzulässigen nährwertbezogenen Angaben geworben.
  • Einige Produkte sind stark zucker- oder salzhaltig.
  • Allesamt sind sie sehr teuer.

Sicherheitsbedenken bei fehlenden Verwendungshinweisen

Insektenhaltige Lebensmittel können krankmachende Keime enthalten. Um deren Sicherheit zu gewährleisten, sollten die eingesetzten Speiseinsekten entweder erhitzt oder einem anderen Verfahren, wie einer Hochdruckbehandlung, unterzogen werden. Gesetzliche Vorgaben dafür gibt es bislang noch nicht. Bei fast 60 Prozent der im Marktcheck überprüften Produkte war nicht ersichtlich, ob die Speiseinsekten bei der Herstellung erhitzt oder anderweitig zur Keimabtötung behandelt wurden. Die Verbraucherzentralen fordern daher die Hersteller auf, das Keimabtötungsverfahren zu kennzeichnen und gegebenenfalls auf ein notwendiges Erhitzen vor dem Verzehr hinzuweisen.

 

Kennzeichnung möglicher Allergene lückenhaft

Bei Allergikern gegen Schalen- und Krustentiere, Hausstaubmilben und Weichtiere kann der Verzehr von Speiseinsekten eine allergische Reaktion auslösen. Derzeit ist eine entsprechende Allergenkennzeichnung nicht verpflichtend. Bei allen im Marktcheck untersuchten Lebensmitteln wurde auf eine mögliche allergische Reaktion bei bestehender Schalen- und Krustentierallergie hingewiesen. Dagegen fand sich lediglich bei 72 Prozent der Produkte ein entsprechender Hinweis für Hausstaubmilbenallergiker und nur knapp bei der Hälfte ein Hinweis für Weichtierallergiker. Bei einigen Insektensnacks waren Gluten und Soja als Allergene gekennzeichnet, was vermutlich auf die Fütterung der Insekten zurückzuführen ist, da der Darm üblicherweise mitverzehrt wird. „Vor allem Personen mit einer bestehenden Allergie auf Schalen- und Krustentiere, Weichtiere und Hausstaubmilben sollten beim Verzehr von Speiseinsekten vorsichtig sein“, rät Uta Viertel, Referatsleiterin für Ernährung bei der Verbraucherzentrale Sachsen. „Einen verpflichtenden Allergenhinweis halten wir für notwendig“, so Viertel.

Werbeangaben zum Teil fehlerhaft

Zwölf der überprüften Insektenprodukte trugen insgesamt 20 eindeutig unzulässige nährwertbezogene Angaben. So wurden beispielsweise zahlreiche Produkte als „reich an Protein“ beworben, obwohl der gesetzlich vorgeschriebene Mindestgehalt an Eiweiß nicht enthalten war. „Die Auslobung von Vitaminen und Mineralstoffen, deren tatsächlicher Gehalt dann aber nicht in der Nährwerttabelle aufgeführt wird, ist ebenso nicht erlaubt“, sagt Uta Viertel. Die Verbraucherzentralen fordern Hersteller auf, gesetzeskonform zu kennzeichnen. Die Lebensmittelüberwachung sollte insektenhaltige Lebensmittel stärker auf unzulässige Angaben kontrollieren und Kennzeichnungsmängel ahnden.

Nutzen fraglich und teuer

Viele der im Rahmen des Marktchecks geprüften insektenhaltigen Lebensmittel sind in ihrem Nutzen in Frage zu stellen. Denn sie enthalten oft einen sehr geringen Insektenanteil, aber teils viele süßende Zutaten oder viel Salz. Zudem sind Insektenprodukte, allen voran die Snacks, viel zu teuer. „Bei den in der Marktstichprobe erhobenen durchschnittlichen Preisen von mehr als 43 Euro pro 100 Gramm werden insektenhaltige Lebensmittel auch weiterhin ein Nischendasein fristen“, schätzt Uta Viertel von der Verbraucherzentrale Sachsen die Sachlage ein.

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