SACHSENWEITE VERANSTALTUNGEN & AKTIONEN ZU DEN SÄCHSISCHEN ENERGIETAGEN 2024: Jetzt Platz sichern!

Klimawerbung auf Lebensmitteln – jetzt Klarheit schaffen

Pressemitteilung vom
Klima und Nachhaltigkeit sind vielen Menschen beim Einkauf wichtig. Das nutzen viele Unternehmen für sich und werben mit zahlreichen Werbeaussagen auf Lebensmitteln.
 Marktcheck zu Klimawerbung: Milch

Arla bewarb die Æ-K- T-Vollmilch mit dem Slogan "Aktiv für Klima & Tierwohl". Die gesamte Verpackungsoberfläche ist voller Informationen, unter anderem zu Reduktionszielen für die Treibhausgasemissionen. Die Erfolge der Maßnahmen wurden dagegen nur vage formuliert.

Off

Verbraucherzentralen kritisieren in ihrem Marktcheck den unüberschaubaren Wildwuchs an Klimaaussagen

Den Wildwuchs an Siegeln und Klimaaussagen zeigt auch eine Stichprobe der Verbraucherzentralen. Das ‚Klimaneutral‘-Siegel eines privatwirtschaftlichen Zeichengebers wurde im Rahmen des Marktchecks beispielsweise in sieben verschiedenen Varianten gefunden.

Häufig unklar und ohne nähere Erläuterungen

Am häufigsten wurde mit Klimaneutralität geworben (53 von 87 Produkte). Aussagen wie „klimaneutral“, „klimapositiv“ und „CO2-positiv“ haben besonders hohes Irreführungspotential. Aus Sicht der Verbraucherzentralen lassen sich solche Angaben nicht belegen. Sie sind für Verbraucher*innen keine Hilfe und meist stecken dahinter Ausgleichszahlungen in Kompensationsprojekte, deren Berechnungsgrundlagen durchaus fragwürdig sein können. Sie sollten daher grundsätzlich nicht mehr verwendet werden.
 
Bei einem Drittel der Produkte fehlte ein klarer Bezug. Aussagen wie ‚24 % CO2 Reduzierung‘ sind nicht hilfreich, wenn unklar bleibt, ob sich diese auf die Verpackung, die Herstellung oder das gesamte Produkt beziehen. Zudem wurde keine Vergleichsgröße genannt. Solche ergänzenden Erklärungen fehlten ebenfalls bei einem Drittel der Produkte. Auf weiterführende Informationen im Internet hingegen wurde häufig verwiesen (73 der 87 Produkte). Wesentliche Informationen zur Verständlichkeit von Klima- und CO2-Aussagen gehören jedoch aus Sicht der Verbraucherzentralen direkt auf die Verpackung.

Rechtliche Vorgaben dringend notwendig

Der Marktcheck macht deutlich, dass es ein gesetzliches, standardisiertes Regelwerk einschließlich entsprechendem Kontrollsystem für die Werbung mit Klima- und Umweltaussagen braucht. Das zeigt beispielsweise der Vergleich verschiedener Milchpackungen: Ein Produkt trug lediglich die Angabe „Klimaneutral“ mit Verweis auf „effektiven Klimaschutz“, ein anderes Produkt warb mit Aussagen und Erläuterungen auf allen Verpackungsseiten. Eindeutige Informationen lieferten diese jedoch auch nicht. Eine Einschätzung, welches der Produkte den größten Mehrwert für das Klima bringt, ist so für Verbraucher*innen nicht möglich. Derzeit arbeitet die Europäische Kommission an einer Richtlinie über Umweltaussagen, die rechtliche Lücke schließen soll. Den Entwurf bewerten die Verbraucherzentralen als vielversprechend. Bis die Richtlinie umgesetzt wird und sich damit direkt auf Werbeaussagen auswirkt, können jedoch noch Jahre vergehen. Unternehmen, die ihre Klimaschutzbemühungen deutlich machen wollen, sollten daher schon jetzt transparent und verständlich kommunizieren. Die Werbung mit Klimaaussagen darf nicht dazu führen, dass Unternehmen Produkte besser darstellen als sie sind und Verbraucher*innen dadurch getäuscht werden.

Hintergrund des Marktchecks

In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen im April 2023 Lebensmittel mit Klima- und CO2-Siegeln und Aussagen erfasst. Dazu wurde das Angebot in Discountern, Supermärkten, Biomärkten und Drogeriemärkten in zehn Bundesländern untersucht.
Erfasst wurden 87 Produkte, die im Hauptsichtfeld mit Siegeln und Aussagen zu Klima und CO2 warben. In die Auswertung einbezogen wurden Angaben auf allen Verpackungsseiten, allen voran der Wortlaut der Aussagen und Siegel und nähere Erläuterungen, sowie Hinweise auf externe Dienstleister oder weiterführende Informationen im Internet.
Den ausführlichen Bericht zum aktuellen Marktcheck finden Interessierte online. Tipps für eine klimafreundlichere Ernährung gibt es auf der Internetseite der Verbraucherzentralen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Verschiedene Messenger-Symbole auf einem Smartphone-Display

WhatsApp muss Schnittstelle für andere Messenger-Dienste schaffen

Der Digital Markets Act zwingt WhatsApp, sich für andere Messenger-Dienste zu öffnen. Trotzdem gibt es bisher noch keine Schnittstelle zu anderen Diensten. Was dahinter steckt, erfahren Sie hier.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.