Leider geht es auch ohne

Pressemitteilung vom
Überfällt einen die Naschlust sind Gummibären oder andere Fruchtgummis meist nicht weit. Doch leider muss Frucht gar nicht wirklich enthalten sein.
Haufen mit Gummbibären
Off

In unterschiedlichen Farben, Formen und Geschmacksrichtungen laden sie Groß und Klein zum Zugreifen ein. „Manche Naschkatze fragt sich aber, wo die Frucht im Fruchtgummi ist“, berichtet Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was in Fruchtgummis eigentlich schon vom Namen her enthalten sein sollte, ist rechtlich nämlich nicht geregelt, sondern nur in einer Richtlinie des Bundesverbandes der der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) niedergeschrieben. Darin heißt es, dass auch bei ausschließlicher Verwendung von Aromen mit der Bezeichnung, Abbildungen oder Form der Produkte auf Früchte hingewiesen werden darf. Das heißt, Fruchtgummis können Fruchtanteile enthalten, müssen es aber nicht. Nur der Blick in das Zutatenverzeichnis, klärt auf, ob tatsächlich Frucht oder Fruchtsaft im Produkt vorhanden sind. „Wird mit einem Geschmackshinweis geworben, also beispielsweise ‚Erdbeergeschmack‘ ist das ein eindeutiger Hinweis, dass der Geschmack durch Aroma erzeugt wird“, weiß Brendel. Das gilt im Übrigen nicht nur für Fruchtgummis sondern auch bei anderen Lebensmitteln.

Fakt ist aber, dass Fruchtgummis aus verschiedenen Zuckern und Süßungsmitteln mit Geliermitteln oder Stärke sowie färbenden und geschmackgebenden Zutaten hergestellt werden. Außer dem Naschvergnügen bieten sie aus Ernährungssicht daher recht wenig, auch wenn sie mehr oder weniger Frucht- oder Fruchtsaftanteile enthalten. „Auch der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu diesen Süßigkeiten ist Werbeargument und kein Ernährungsvorteil“, informiert Brendel und rät deshalb weiter: „Besser nur naschen und nicht allzu kräftig zulangen.“

Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen. Termine gibt es online auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach im Forum unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.