Leider geht es auch ohne

Pressemitteilung vom
Überfällt einen die Naschlust sind Gummibären oder andere Fruchtgummis meist nicht weit. Doch leider muss Frucht gar nicht wirklich enthalten sein.
Haufen mit Gummbibären
Off

In unterschiedlichen Farben, Formen und Geschmacksrichtungen laden sie Groß und Klein zum Zugreifen ein. „Manche Naschkatze fragt sich aber, wo die Frucht im Fruchtgummi ist“, berichtet Dr. Birgit Brendel, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was in Fruchtgummis eigentlich schon vom Namen her enthalten sein sollte, ist rechtlich nämlich nicht geregelt, sondern nur in einer Richtlinie des Bundesverbandes der der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) niedergeschrieben. Darin heißt es, dass auch bei ausschließlicher Verwendung von Aromen mit der Bezeichnung, Abbildungen oder Form der Produkte auf Früchte hingewiesen werden darf. Das heißt, Fruchtgummis können Fruchtanteile enthalten, müssen es aber nicht. Nur der Blick in das Zutatenverzeichnis, klärt auf, ob tatsächlich Frucht oder Fruchtsaft im Produkt vorhanden sind. „Wird mit einem Geschmackshinweis geworben, also beispielsweise ‚Erdbeergeschmack‘ ist das ein eindeutiger Hinweis, dass der Geschmack durch Aroma erzeugt wird“, weiß Brendel. Das gilt im Übrigen nicht nur für Fruchtgummis sondern auch bei anderen Lebensmitteln.

Fakt ist aber, dass Fruchtgummis aus verschiedenen Zuckern und Süßungsmitteln mit Geliermitteln oder Stärke sowie färbenden und geschmackgebenden Zutaten hergestellt werden. Außer dem Naschvergnügen bieten sie aus Ernährungssicht daher recht wenig, auch wenn sie mehr oder weniger Frucht- oder Fruchtsaftanteile enthalten. „Auch der Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen zu diesen Süßigkeiten ist Werbeargument und kein Ernährungsvorteil“, informiert Brendel und rät deshalb weiter: „Besser nur naschen und nicht allzu kräftig zulangen.“

Verbraucher*innen können sich dazu und anderen Fragen zu Lebensmitteln und Ernährung beraten lassen. Termine gibt es online auf der Homepage der Verbraucherzentrale oder einfach im Forum unter www.lebensmittel-forum.de eine Frage stellen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Lebensmittel-Lügen
Wissen Sie, was Sie essen?
Rindfleischsuppe ohne Rindfleisch, Erdbeerjoghurt, der Erdbeeren vorgaukelt,…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.