Ein Anbieter bewirbt Cardirin-Tropfen gegen Bluthochdruck mit falschen Heilsversprechen, um den Absatz zu steigern. Gefälschte Zitate des Mediziners Dr. Eckart von Hirschhausen sollen die vermeintliche Wirksamkeit untermauern. Bundesweit, auch in Sachsen, häufen sich die Beschwerden über solche täuschenden Werbemethoden bei Nahrungsergänzungsmitteln.
„Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel“
Cardirin ist ein Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzenextrakten, Vitaminen und weiteren Inhaltsstoffen, das laut Anbieter unter anderem gegen Bluthochdruck helfen soll. Doch solche Versprechen sind unzulässig, warnt Dr. Birgit Brendel, Referentin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Sachsen: „Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel. Krankheitsbezogene Werbung ist daher strikt verboten.“ Sie betont: „Nur Arzneimittel haben den Zweck, Krankheiten zu lindern oder zu heilen und werden dafür geprüft und zugelassen– für Cardirin-Tropfen trifft das nicht zu.“
Werbung durch Prominente oft nicht autorisiert
Der Anbieter setzt auf eine clevere Marketingstrategie: Um sein Produkt zu bewerben, nutzt er prominente Persönlichkeiten, denen viele Menschen vertrauen. „In Meißen hatten wir Fälle, in denen Verbraucher*innen aufgrund vermeintlicher Aussagen des Mediziners Dr. Eckart von Hirschhausen Cardirin-Tropfen im Internet bestellt haben“, berichtet Anett Wagner, Rechtsberaterin der Verbraucherzentrale in Meißen.
Der Mediziner macht auf seinen Kommunikationskanälen deutlich, dass er keine Werbung für Nahrungsergänzungsmittel macht. Er warnt vor täuschender Werbung, in der gefälschte Zitate, Fotos und Videos von ihm verwendet werden, und distanziert sich klar von diesen Inhalten.
Rücknahme wird durch Anbieter erschwert
Die Tropfen werden per Nachnahme verschickt – vier Packungen kosten dabei 236 Euro. Die Anbieter sitzen meist im Ausland. „Verbraucher*innen erhalten oft keine vollständigen Vertragsunterlagen. Als Kontakt gibt es meist nur eine Kundenhotline oder eine E-Mail-Adresse, was die Rückabwicklung oder Beschwerden erschwert“, erklärt Wagner.
Wer die Tropfen bestellt, das Flaschensiegel aber noch nicht geöffnet hat, kann den Kaufvertrag widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt bei ordnungsgemäßer Belehrung 14 Tage – ist diese nicht korrekt, sogar bis zu einem Jahr und 14 Tage.
Bei Unsicherheiten: „Faktencheck Gesundheitswerbung“
„In einem Fall, in dem die Zahlung per Nachnahme vorgesehen war, das Paket aber noch nicht zugestellt wurde, haben wir empfohlen, den Widerruf beispielsweise per E-Mail zu erklären und die Annahme des Pakets zu verweigern. In einem anderen Fall hatte der Verbraucher das Paket bereits bei Annahme bezahlt. Nur mit großer Hartnäckigkeit konnten die 236 Euro gegen Rücksendung der Ware erstattet werden“, so Wagner.
Bei Unsicherheiten zu Gesundheitsprodukten können sich Verbraucher*innen an das Projekt „Faktencheck Gesundheitswerbung“ wenden. Weitere Informationen und Warnungen der Überwachungsbehörden zu bedenklichen Inhaltsstoffen oder Produktgruppen von Nahrungsergänzungsmitteln finden Sie unter www.klartext-nahrungsergaenzung.de.
Bei diesen und anderen Themen berät die Verbraucherzentrale Sachsen gerne. Terminbuchungen sind online oder unter 0341 - 696 2929 möglich.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.