Supermarkt-Strategien: Wie man clever und mit Plan einkauft

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gibt Workshops zu typischen Einkaufsfallen und liefert Ideen für das Anlegen eines Vorrats.
Ein gefüllter Einkaufswagen in einm Supermarkt
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„Eigentlich wollte ich nur Milch kaufen …“ Der Plan für den Supermarktbesuch war klar, aber der Einkaufswagen trotzdem voll. Viele Verbraucher*innen kennen diese Situation. Supermärkte nutzen gezielt Verkaufsstrategien, um zu spontanen Käufen zu verleiten. Die Verbraucherzentrale Sachsen widmet sich dem Lebensmitteleinkauf und erklärt, wie genau die Supermarkt-Psychologie funktioniert und liefert Tipps für einen nachhaltigen Lebensmitteleinkauf.

Die Termine in der Übersicht:

Einkaufsfalle Supermarkt – verführt mit allen Sinnen

WANN:     Mittwoch, 12. Februar 2025 | 17:30–19:45 Uhr 
                Donnerstag, 12. Juni 2025 | 17:00–19:15 Uhr

WO:          VHS, Annenstr. 10, 01067 Dresden

Mit Regalgestaltung, Wegeleitung, Werbung, Gerüchen und Kostproben wird zielgerichtet zum Kauf verführt. Die Verbraucherzentrale Sachsen deckt auf, mit welchen Tricks das Kaufverhalten beeinflusst wird und wie man sich davor schützen kann. Dabei geht es auch Lebensmittelkennzeichnung und das Entlarven dreister Mogelpackungen.
 

Satt und sicher – Tipps zum sinnvollen Lebensmitteleinkauf und zur Vorratshaltung

WANN:     Donnerstag, 6. März 2025 | 10:00–12:15 Uhr
                Donnerstag, 28. August 2025 | 17:00–19:15 Uhr

WO:         VHS, Annenstr. 10, 01067 Dresden

Wie sinnvoll ist es eigentlich, einen Lebensmittelvorrat anzulegen? Und was braucht es dafür? Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Hinweise zur richtigen Lebensmittellagerung und Konservierung. Zum Abschluss wird gemeinsam ein Gericht zubereitet, dass auch mit wenigen Zutaten und ohne Strom lecker und gesund ist.

Für die Workshops ist eine Anmeldung über die Website der Volkshochschule Dresden erforderlich.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Verbraucherzentrale Dresden und der VHS Dresden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.