Supermarkt-Strategien: Wie man clever und mit Plan einkauft

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale gibt Workshops zu typischen Einkaufsfallen und liefert Ideen für das Anlegen eines Vorrats.
Ein gefüllter Einkaufswagen in einm Supermarkt
Off

„Eigentlich wollte ich nur Milch kaufen …“ Der Plan für den Supermarktbesuch war klar, aber der Einkaufswagen trotzdem voll. Viele Verbraucher*innen kennen diese Situation. Supermärkte nutzen gezielt Verkaufsstrategien, um zu spontanen Käufen zu verleiten. Die Verbraucherzentrale Sachsen widmet sich dem Lebensmitteleinkauf und erklärt, wie genau die Supermarkt-Psychologie funktioniert und liefert Tipps für einen nachhaltigen Lebensmitteleinkauf.

Die Termine in der Übersicht:

Einkaufsfalle Supermarkt – verführt mit allen Sinnen

WANN:     Mittwoch, 12. Februar 2025 | 17:30–19:45 Uhr 
                Donnerstag, 12. Juni 2025 | 17:00–19:15 Uhr

WO:          VHS, Annenstr. 10, 01067 Dresden

Mit Regalgestaltung, Wegeleitung, Werbung, Gerüchen und Kostproben wird zielgerichtet zum Kauf verführt. Die Verbraucherzentrale Sachsen deckt auf, mit welchen Tricks das Kaufverhalten beeinflusst wird und wie man sich davor schützen kann. Dabei geht es auch Lebensmittelkennzeichnung und das Entlarven dreister Mogelpackungen.
 

Satt und sicher – Tipps zum sinnvollen Lebensmitteleinkauf und zur Vorratshaltung

WANN:     Donnerstag, 6. März 2025 | 10:00–12:15 Uhr
                Donnerstag, 28. August 2025 | 17:00–19:15 Uhr

WO:         VHS, Annenstr. 10, 01067 Dresden

Wie sinnvoll ist es eigentlich, einen Lebensmittelvorrat anzulegen? Und was braucht es dafür? Die Verbraucherzentrale Sachsen gibt Hinweise zur richtigen Lebensmittellagerung und Konservierung. Zum Abschluss wird gemeinsam ein Gericht zubereitet, dass auch mit wenigen Zutaten und ohne Strom lecker und gesund ist.

Für die Workshops ist eine Anmeldung über die Website der Volkshochschule Dresden erforderlich.

Dies ist eine Kooperationsveranstaltung der Verbraucherzentrale Dresden und der VHS Dresden. 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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