Urteil gegen CreditPlus Bank: Entgelte für jährliche Kontoauszüge und Ablösesummenmitteilungen rechtswidrig
Das Landgericht Stuttgart hat der CreditPlus Bank AG (Stuttgart) untersagt, bei Verbraucherdarlehen 8,50 Euro pro Jahr für die Zusendung eines jährlichen Kontoauszuges sowie 9,50 Euro für eine Ablösesummenmitteilung zu verlangen (Az.: 11 O 101/15, n. rk.). Sächsische Verbraucher hatten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen darüber beschwert, dass das schwäbische Unternehmen Entgelte für Mitteilungen in Rechnung stellte, die sie gar nicht bewusst angefordert hatten.
"Dabei berief sich die Bank auf das Kleingedruckte in den Formularen ihrer Verbraucherdarlehensverträge", erklärt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen. "Da CreditPlus trotz einer Abmahnung nicht rechtsverbindlich von der Praxis abrücken wollte, haben wir vor dem zuständigen Landgericht ein Verbot durchgesetzt. Das sah die meisten der strittigen Entgeltklauseln als unwirksam an."
Weitere Klageanträge auf Rückzahlung der Gelder und Information der Verbraucherinnen und Verbraucher hat das Gericht allerdings abgewiesen. Auch wurde eine der Preisgestaltungen als nicht überprüfbar beurteilt. Gegen einen Teil der Abweisung wird die Verbraucherzentrale Sachsen Berufung zum Oberlandesgericht Stuttgart einlegen. Die Bank hat ihrerseits bereits Berufung gegen die Verurteilung eingelegt.