Abgesichert in den Urlaub

Pressemitteilung vom
Nach den langen Einschränkungen ist das Reisen wieder möglich und viele zieht es für den Sommerurlaub ins Ausland. Dennoch besteht nach wie vor die Gefahr, dass eine Infektion mit Corona, ein Unfall oder eine Krankheit das Reisevergnügen trübt. Unsere Tipps für passende Reiseversicherungen helfen.
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Umso wichtiger ist der passende Versicherungsschutz. „Versicherungen bieten unzählige Urlaubspolicen an. Einige sind dabei unverzichtbar, bei anderen kann das Geld stattdessen getrost in die Reisekasse wandern“, weiß Nicole Leistner von der Verbraucherzentrale Sachsen. Außerdem bieten Versicherer oft Paketlösungen an, die mehrere Reiseversicherungen beinhalten. „Das ist selten bedarfsgerecht. Besser ist es, die einzelnen Komponenten individuell auszuwählen und passgenau zusammenzustellen“, empfiehlt die Finanzexpertin.

Bei Auslandsreisen gilt eine Reisekrankenversicherung als unverzichtbar. Im Schadensfall  müssen Urlauber mögliche Behandlungskosten sonst selbst tragen. Angefangen von einer ambulanten Behandlung beim Arzt bis hin zu Operationen oder Transporten mit dem Rettungsdienst deckt die Police diejenigen Kosten ab, die im Krankheitsfall im Ausland anfallen können und von der gesetzlichen Krankenkasse oder der privaten Krankenversicherung nicht übernommen werden. Eine Erkrankung mit dem Coronavirus im Urlaub ist dabei nur dann versichert, wenn Erkrankungen iim Rahmen einer Pandemie nicht in den vereinbarten Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. „Außerdem sollte der Vertrag anstelle eines ‚medizinisch notwendigen‘ Rücktransports nach Deutschland einen Rücktransport auch dann gewährleisten, wenn er sinnvoll und vertretbar‘ ist“, erklärt Leistner.

Wer lange im Voraus eine teure Reise bucht, ist zudem mit einer Reiserücktrittskostenversicherung gut beraten. Wenn einer der definierten triftigen Gründe vorliegt, die Reise nicht antreten zu können, springt die Versicherung ein. Auch hier sollte immer auf die Details geachtet werden. Krankheits-, Unfalls- oder Todesfall der Reisenden oder auch der Angehörigen sind unverzüglich dem Versicherer zu melden. Urlauber ohne Reiserücktrittskostenversicherung müssen die Stornokosten selbst tragen.

Gesonderte Reisehaftpflicht- und Unfallversicherungen sind nicht sinnvoll, wenn diese Verträge schon als private Policen vorhanden sind. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel uneingeschränkt auch für das Ausland. Doppelversicherungen sollten schon im Interesse der Urlaubskasse vermieden werden. Vor dem Abschluss lohnt es sich deshalb, bereits bestehende private Versicherungsverträge auf ihre Reisetauglichkeit zu prüfen.

Auch Reisegepäckversicherungen empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen nicht per se. „Zwar ist der Ärger groß, wenn unterwegs Reisegepäck abhanden kommt, allerdings bietet eine Versicherung für einen relativ hohen Beitrag nur minimalen Schutz“, so Leistner. Als Reisegepäck gelten alle Sachen des persönlichen Bedarfs, die während der Reise dabei sind, z.B. Kleidung, Reiseandenken, Urlaubsgeschenke, amtliche Ausweise und Visa. Nicht - oder nur unter bestimmten Voraussetzungen - versichert sind dagegen Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und andere Dokumente. Auch für Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräte und Prothesen besteht kein Versicherungsschutz. Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren von Reisgepäck sind nicht versichert.

Die Expert*innen der Verbraucherzentrale Sachsen stehen für persönliche oder telefonische Beratungen rund um das Thema Reiseversicherungen zur Verfügung. Beratungstermine können unter 0341 - 696 29 29 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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