Kreativ gegen Verschwendung: Leipziger Upcycling-Wettbewerb startet

Pressemitteilung vom
Unter dem Motto "Aus Alt mach Neu" startet das digitale Mitmach-Projekt der Verbraucherzentrale Sachsen in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024.
Mustercollage Upcycling: Teller,Tasse,Shirt,Flasche & Vase
Off

Ob Möbel, Dekoration, Kleidung oder praktische Alltagshelfer: Alten Dingen ein neues Leben schenken, macht nicht nur Freude, sondern ist auch ressourcenschonend und nachhaltig. Die Verbraucherzentrale Sachsen startet zusammen mit der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Leipzigs ersten Upcycling-Wettbewerb und ruft die Kreativen der Stadt dazu auf, sich mit innovativen Projekten zu beteiligen. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024. 

„Wir möchten mit dem Wettbewerb nicht nur das Abfallaufkommen in Leipzig reduzieren, sondern auch dazu inspirieren, Alternativen zur Wegwerfkultur zu finden“, sagt Projektkoordinatorin Juno Gareis vom Leipziger Klimabüro der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir freuen uns auf alle Einsendungen und sind gespannt, was die Leipziger*innen aus unserem Aufruf machen.“

Upcycling Leipzig: Bewerbung per Video und Projekttext

Alle Teilnehmer*innen sollen ihr Projekt bzw. ihren Projektfortschritt durch ein Vorher-Nachher-Video dokumentieren und per Instagram Direct Message an den Account der Verbraucherzentrale Sachsen @vzs_nachhaltig oder per E-Mail an klimabuero@vzs.de senden. Dazu senden sie noch eine kurze Projektbeschreibung mit. 

Die drei besten Upcycling-Gegenstände werden mit Gutscheinen im Wert von 1.500 Euro prämiert. Wer gewinnt, entscheidet eine Jury aus Vertreter*innen der Verbraucherzentrale Sachsen, der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Die Kriterien für die Auswahl: Originalität, praktischer Nutzen, Verarbeitung, Kreativität und Sparsamkeit. 


Mehr Infos zum Wettbewerb unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/upcyclingleipzig
 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes sowie gefördert durch:


Logo der Stadt Leipzig Amt für Umweltschutz + Zusatzlogo

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.