Kreativ gegen Verschwendung: Leipziger Upcycling-Wettbewerb startet

Pressemitteilung vom
Unter dem Motto "Aus Alt mach Neu" startet das digitale Mitmach-Projekt der Verbraucherzentrale Sachsen in Zusammenarbeit mit der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024.
Mustercollage Upcycling: Teller,Tasse,Shirt,Flasche & Vase
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Ob Möbel, Dekoration, Kleidung oder praktische Alltagshelfer: Alten Dingen ein neues Leben schenken, macht nicht nur Freude, sondern ist auch ressourcenschonend und nachhaltig. Die Verbraucherzentrale Sachsen startet zusammen mit der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Leipzigs ersten Upcycling-Wettbewerb und ruft die Kreativen der Stadt dazu auf, sich mit innovativen Projekten zu beteiligen. Bewerbungsschluss ist der 31. Oktober 2024. 

„Wir möchten mit dem Wettbewerb nicht nur das Abfallaufkommen in Leipzig reduzieren, sondern auch dazu inspirieren, Alternativen zur Wegwerfkultur zu finden“, sagt Projektkoordinatorin Juno Gareis vom Leipziger Klimabüro der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir freuen uns auf alle Einsendungen und sind gespannt, was die Leipziger*innen aus unserem Aufruf machen.“

Upcycling Leipzig: Bewerbung per Video und Projekttext

Alle Teilnehmer*innen sollen ihr Projekt bzw. ihren Projektfortschritt durch ein Vorher-Nachher-Video dokumentieren und per Instagram Direct Message an den Account der Verbraucherzentrale Sachsen @vzs_nachhaltig oder per E-Mail an klimabuero@vzs.de senden. Dazu senden sie noch eine kurze Projektbeschreibung mit. 

Die drei besten Upcycling-Gegenstände werden mit Gutscheinen im Wert von 1.500 Euro prämiert. Wer gewinnt, entscheidet eine Jury aus Vertreter*innen der Verbraucherzentrale Sachsen, der Stadtreinigung Leipzig und Restlos e.V. Die Kriterien für die Auswahl: Originalität, praktischer Nutzen, Verarbeitung, Kreativität und Sparsamkeit. 


Mehr Infos zum Wettbewerb unter:
www.verbraucherzentrale-sachsen.de/upcyclingleipzig
 

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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes sowie gefördert durch:


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