Später als gedacht, setzt die Bundesrepublik ein Klageinstrument um, das Massenschäden beseitigen soll
„Das begrüßen wir sehr“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Freude ist allerdings durch die späte Umsetzung der EU-Vorgaben und durch einige unnötige Hürden des Gesetzes getrübt.
Potential ungenutzt
Das beim Bundesamt für Justiz geführte Klageregister ist bürokratisch und fehleranfällig. Trotzdem muss sich jeder Interessierte nach wie vor umständlich eintragen, statt automatisch an der Klage teilzunehmen.
Ärgerlich ist auch ein vorgesehenes gerichtliches Widerspruchsverfahren bei der Verteilung der zugesprochenen Gelder. Unternehmen können dieses missbrauchen, indem sie jeden teilnehmenden Verbraucher vor Gericht zitieren. Genau diese Individualverfahren sollten durch das neue Sammelverfahren eigentlich vermieden werden.
Zudem können Gerichte künftig nicht mehr direkt am Schluss der mündlichen Verhandlung entscheiden, was bisher gängige Praxis war und Betroffenen schnell Klarheit über den Ausgang des Verfahrens vermittelte. Nach dem neuen Gesetz müssen nun mindestens sechs Wochen vergehen.
Verbraucherfreundlich optimiert
Es gibt aber auch viel Positives. Verbraucher*innen können sich künftig bis zu drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung anschließen. Bei der bisherigen Musterfeststellungsklage war am Tag vor der Verhandlung Schluss.
Zudem wurden Zulässigkeitshürden abgesenkt, sodass klageberechtigte Institutionen entlastet werden und in der Klageschrift nicht jeder der ersten 50 für die Klage notwendigen Fälle einzelnen glaubhaft gemacht werden muss.
Auch der Streitwert wurde auf 300.000 Euro begrenzt, so dass verlorene Sammelklagen nicht mit Kosten in Millionenhöhe verbunden wären und die Verbraucherschützer in die Knie zwingen würden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.