Absurde Forderungen im Namen der Polizei

Pressemitteilung vom
Mit dem Wappen der Polizei und auch der Bundespolizei eingehende E-Mails sorgen aktuell im Vogtland für große Verunsicherung.
Phishing Mails Erkennen
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Datenfishing mit geschmacklosen Drohungen im Vogtland

Mit dem Wappen der Polizei und auch der Bundespolizei eingehende E-Mails sorgen aktuell im Vogtland für große Verunsicherung, weil es um die angebliche „Einberufung“ gehen soll, die mit verschiedenen rechtlichen Anklagen verbunden sein soll. Darin wird behauptet, dass Sachverhalte von gravierendster Natur vorlägen und Minderjährige involviert wären.

Die dann folgende absurde Forderung, man solle innerhalb von 72 Stunden Sachverhalte darlegen, die die Vorwürfe entkräften, setzt sich in immer weiter steigender Drohkulisse fort: Verstreicht diese Zeit, so würde ein Haftbefehl ausgestellt werden. Das Schreiben endet mit den Worten, dass nun alle Menschen aus der Familie und ganz Europa sehen könnten, welch verwerflicher Mensch der Angeschriebene sei und seine Handlungen am PC würden auch an die Medien weiter gegeben.

An Dreistigkeit kaum zu überbieten, ist die Ansprache im unteren Bereich des Schreibens. Hier wird von einer „Brigade zum Schutz von Minderjährigen“ gesprochen, die angeblich beim Bundesamt für Justiz angesiedelt sein soll.

„In der Verbraucherzentrale Auerbach kommen viele lausige Schreiben an, die nicht ernst zu nehmen sind. Das nun aufgetretene Schreiben jedoch ist an Bedrohlichkeit und Boshaftigkeit kaum zu überbieten“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach und rät dieses beängstigende Schreiben nicht ernst zu nehmen und auf gar keinen Fall Kontakt mit dem Absender aufzunehmen.

Auskünfte zu Betrugsmaschen und auch weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzdienstleistungsthemen erteilt die Verbraucherzentrale  Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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