Achtung: Fake-Anrufe der Verbraucherzentrale

Pressemitteilung vom
Verbraucher erhalten überraschende Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, die einen teuren Service gegen unerlaubte Werbeanrufe verkaufen wollen.
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Ihrem Unmut machte eine Wernesgrünerin ganz aktuell bei den Verbraucherschützerinnen in Auerbach Luft: Sie habe in den späten Nachmittagsstunden einen überraschenden Anruf bekommen und die Anruferin meinte, sie sei von der örtlichen Verbraucherzentrale gebeten worden, sie auf eine „Sperrliste“ für unerwünschte Werbeanrufe zu setzen, so dass diese nicht mehr belästigt werde. Auf die Frage, was dieser Service kosten solle, teilte die Anruferin mit, dass der Service schon für 189 Euro zu haben sei.

Die Verbraucherzentrale Auerbach weist darauf hin, dass in deren Namen niemals Anrufe erfolgen, ohne dass Verbraucher*innen vorher in der Beratung waren oder um Rückruf gebeten haben. Außerdem fragt die Verbraucherzentrale keine persönlichen Daten von Verbrauchern ab oder gibt sie gar ohne Vollmacht an Dritte weiter.

Der überraschende Anruf im Hause der Vogtländerin zielte allein darauf ab, einen Vertrag unterzuschieben und damit Geld ohne Gegenleistung zu kassieren. „Bei jedem Anruf sollte man sich daher gut überlegen, ob man die betreffende Firma kennt, ob man eine Dienstleistung in Auftrag gegeben hat und ob man angebotene Leistungen tatsächlich benötigt. Der beste Rat ist jedoch: Sofort auflegen, wenn es sich nicht um Freunde, Bekannte oder Verwandte handelt“, teilt Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach mit.

Wer auf telefonischem Wege einen Vertrag abgeschlossen hat, der kann sich an die Verbraucherzentrale in Auerbach wenden. In vielen Fällen ist ein Widerruf des Vertrages möglich. Beratungstermine erhält man unter 03744-21 96 41 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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