Alles Nieten: Von Gewinnerpakete und Überraschungspäckchen

Pressemitteilung vom
Im Vogtland landetenin den letzten Wochen E-Mails in Postfächern, die den ganz großen Gewinn in Aussicht stellten. Es müsse nur das noch nicht abgeholte „Gewinnerpaket“ mit dem Gewinnscheck in Höhe von zehn Millionen Euro abgeholt werden.
Phishing Mails Erkennen
Off

Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor E-Mails von angeblichen Paketdiensten

Da der Transportdienstleister FedEx kein Geld in bar versenden würde, sondern nur Gewinnschecks, solle man sich unverzüglich an die Versandabteilung wenden.
 
Für den Versand sei eine Gesamtsicherheitssumme in Höhe von „nur“ 420 Euro zu zahlen. Erst wenn dieser Betrag eingegangen sei, könne der Gewinnscheck versendet werden.
 
Ähnliches erlebten Empfänger von SMS, die angeblich von DHL gesendet werden und darauf aufmerksam machen, dass Zollgebühren für überraschende Päckchen nicht entrichtet wurden. Um die Lieferung abzuschließen, solle man auf einen Link drücken. Etwas später meldet sich beim gleichen Verbraucher angeblich die Deutsche Post per SMS und bittet um eine Bestätigung der Adresse des Empfängers, da ein Paket zurückgestellt worden sei.
 
Die Verbraucherzentrale Auerbach warnt eindringlich davor, auf diese Meldungen zu reagieren. Wird der Link in der Mail angeklickt, kann Schadsoftware auf dem Handy installiert werden und das Telefon wird ausgelesen sowie missbräuchlich verwendet.
 
Wer auf die Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte sich an die zuständige Polizei wenden und eine Strafanzeige erstatten. Beratungen zu diesem und anderen Rechtsthemen erteilt gerne die die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen unter 03744-21 96 41.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.