Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor Fake-Inkasso
Verunsichert wandte sich ein Verbraucher aus Schöneck an die Verbraucherzentrale Sachsen, nachdem er ein vermeintlich offizielles Schreiben der „Inkasso Global GmbH“ in seinem Briefkasten fand. Die Forderung: Über 3.200 Euro für eine angebliche Teilnahme an der Lotterie „EuroMillionen“. Sollte die Zahlung nicht umgehend erfolgen, drohten laut dem Schreiben ein negativer SCHUFA-Eintrag sowie die Pfändung von Konto und Lohn.
Schon auf den ersten Blick fiel den Expert*innen der Beratungsstelle in Auerbach eine Reihe von Auffälligkeiten auf: Das Zahlungsziel lag in der Vergangenheit, die Unterschrift eines angeblichen „Dr. Niklas Schmidt“ war lediglich eingescannt, und der Versuch, die Firma per E-Mail zu kontaktieren, führte zu einer automatischen Sicherheitswarnung.
Besonders verdächtig: Die Kontoverbindung wurde nicht mitgeschickt – stattdessen sollte der Betroffene eine Mobilfunknummer anrufen, um diese „aus Sicherheitsgründen“ zu erfragen. Ein klarer Hinweis auf den Versuch, durch persönliche Kontaktaufnahme sensible Daten zu erschleichen.
Eine kurze Recherche ergab: Die Inkasso Global GmbH ist auf der Warnliste des Bundesverbands Deutscher Inkassounternehmen (BDIU) gelistet und somit als betrügerisches Unternehmen bekannt. Es handelt sich also eindeutig um eine falsche Forderung – wie sie derzeit vermehrt in Sachsen gemeldet wird.
„Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Inkassoschreiben immer genau prüfen – vor allem dann, wenn hohe Beträge verlangt werden, Zeitdruck aufgebaut wird oder die Identität des Absenders zweifelhaft erscheint“, rät Heike Teubner, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach. „Inkassoforderungen sollten niemals ungeprüft bezahlt werden – erst recht nicht, wenn die rechtliche Grundlage für die Forderung unklar ist.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen unterstützt Ratsuchende bei der Prüfung von Inkasso-Schreiben und gibt konkrete Handlungsempfehlungen. Termine können telefonisch unter 0341-696 2929 oder online vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.