Beunruhigende Anrufe vor Weihnachten

Pressemitteilung vom
Wenn die Tage kürzer und kälter werden, ziehen sich Viele ins Warme zurück. So erreichen Abzocker ihre Opfer nun wieder vermehrt telefonisch, um gezielt Geld abzuschöpfen. Aktuell werden satte 2.000 Euro Strafzahlungen wegen nicht beglichener Rechnungen für angeblich abgeschlossene Gewinnspielverträge gefordert
Ätere Dame hört am Telefonhörer kritisch zu
Off

2.000 Euro-Forderungen sind unberechtigt

Nicht selten belästigen sie mehrmals am Tag und die ganze Woche hindurch Bürger*innen in Hoyerswerda und Umgebung. Die frei erfundenen Geschichten klingen für Einzelne sehr bedrohlich, weil Forderungen in vierstelliger Höhe mit deutlichen Drohungen verbunden werden.
 
„Dieses Vorgehen ist nicht neu“, weiß Angelika Große, Leiterin der Verbraucherzentrale in Hoyerswerda. „Allerdings sollte man sich nicht von unter Druck setzen lassen. Wer Anrufe unbekannter Rufnummern direkt ignoriert, kommt um derartige Gespräche gänzlich herum. Solange keine schriftlichen Mahnungen im Briefkasten liegen, sollten diese Gespräche einfach beendet und die Forderungen ignoriert werden“.
Sollten aber Fragen und Ängste bestehen, ob es sich um tatsächlich notwendige Zahlungen handelt, kann die Verbraucherzentrale in Hoyerswerda helfen.
 
Beratungstermine bei der Verbraucherzentrale Hoyerswerda, A.-Einstein-Str. 47, Haus C, Erdgeschoß Zimmer 31 erhalten Betroffene unter 03571-406492.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.