Teurer Goldrausch

Pressemitteilung vom
In den Briefkästen des Vogtlands landen immer wieder unbestellte Warenproben, die sich als dauerhafte Verträge entpuppen - für Betroffene endet das nicht selten im Chaos.
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Wer einmal probeweise den Kauf von Goldmünzen zugesagt hat, erhält regelmäßig neue – Aufwand und Ärger mit den Rücksendungen und Rechnungen inklusive.

Die Münzsendungen entpuppen sich oft als dauerhafte Verträge. Viele Verbraucher*innen stimmen offenbar unbewusst dem sogenannten „Sammlerservice“ zu, bestätigen also, dass sie weiterhin Ware erhalten möchten. In den AGB der Anbieter stellt die Zusendung einer Münze dann die Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebots dar, das Kund*innen einzig durch Rückversand oder Beendigung dieses Services unwirksam machen können.

Warenflut endet oft im Chaos

Das Problem: „Viele Verbraucher*innen sind sich nicht im Klaren darüber, dass sie überhaupt ihre Zustimmung gegeben haben“, sagt Jasmin Trautloft, Leiterin der Verbraucherzentrale Sachsen in Plauen. Sie verlieren durch die Flut an Warensendungen schnell den Überblick darüber, welche Münze schon bezahlt wurde und welche Rechnung noch offen ist. Oft endet das im Chaos.“ Besonders Senior*innen seien anfällig für diese Masche. Sie erhoffen sich von der Investition ein solides Erbe für Ihre Familie.

Unbestellte Ware muss nicht bezahlt werden

„Schützen kann man sich nur durch genaues Lesen des Kleingedruckten oder indem man auf solche Werbesendungen erst gar nicht reagiert“, so Trautloft weiter. Denn unbestellte Ware muss grundsätzlich weder zurückgesendet noch gezahlt werden. Das gilt für Münzen genauso wie für Päckchen mit Sekt, Wein und Kosmetikproben.

Wenn jedoch Zweifel bestehen, ob nicht doch ein Vertrag zustande gekommen ist, die Ware eigentlich dem Nachbarn gehört oder offensichtlich ein falsches Produkt gesendet wurde, sollte man vorsichtig sein. Dann gilt es, Post, E-Mails und Spam auf Anschreiben mit Vertragszusammenfassungen zu kontrollieren und etwaige Verträge fristgerecht zu widerrufen.

Wenn Verbraucher*innen selbst nicht mehr weiterwissen, hilft die Verbraucherzentrale Plauen gern. Terminbuchungen sind online oder telefonisch unter 0341-696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.