Verbraucher-Warnung: Fake-Post von staatlicher Behörde

Pressemitteilung vom
Gefälschte Zahlungsaufforderungen im Namen des Bundeszentralamts für Steuern sorgen aktuell für Verunsicherung. Die Schreiben wirken täuschend echt, zielen jedoch auf Betrug ab. Besonders auffällig: Auslandsüberweisungen und Drohungen. Die Verbraucherzentrale mahnt zur Vorsicht.
Auf dem Bildschirm eines aufgeklappten Laptops ist das Wort Fake News zu lesen
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Gefälschte Schreiben im Namen des Bundeszentralamts für Steuern im Umlauf

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen, die derzeit im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) verschickt werden.
 
Der aktuellste Fall: Ein ehemaliger Selbstständiger aus Markneukirchen. Herr T., der seine Musikinstrumenten-Werkstatt bereits vor Jahren aus Altersgründen geschlossen hat, erhielt überraschend ein Schreiben mit der Aufforderung, über 300 Euro zu überweisen – angeblich wegen eines nicht offengelegten Jahresabschlusses.
 
Der Senior war irritiert, da er längst nicht mehr gewerblich tätig ist, und wandte sich an die Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach. Bei genauer Prüfung stellte sich heraus: Die Zahlung sollte auf ein Konto in Spanien erfolgen. Ein klarer Hinweis auf einen Betrugsversuch.
 
Das Schreiben wirkt auf den ersten Blick täuschend echt: Es trägt einen Bundesadler, enthält ein Kassenzeichen und führt sogar eine scheinbar offizielle Absenderadresse auf. „Doch all dies dient nur dazu, Seriosität vorzutäuschen und Druck aufzubauen“, warnt Heike Teubner, Expertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verbraucherzentrale befürchtet, dass etliche Verbraucher*innen ein solches Schreiben erhalten könnten – insbesondere Personen, bei denen solche Forderungen im Alltagsstress unbeachtet liegen bleiben. Daher ist besondere Vorsicht geboten: Zahlungen sollten keinesfalls vorschnell geleistet und verdächtige Schreiben sorgfältig geprüft werden.

Folgende Merkmale können auf ein gefälschtes Schreiben hinweisen:

  1. Zahlungsaufforderung auf ein Konto im Ausland, z.B. in Spanien oder anderen EU-Ländern
  2. Drohungen mit Fristen, Bußgeldern oder Sanktionen, um Druck auszuüben
  3. Fehlende oder schwer erreichbare Kontaktinformationen
  4. Ungewöhnliche Sprache, Rechtschreib- oder Formatierungsfehler, trotz offizieller Aufmachung
  5. Keine vorherige behördliche Korrespondenz oder unklare Begründung der Forderung

Im Zweifelsfall sollte keine Zahlung erfolgen. Stattdessen ist es ratsam, sich direkt an die zuständige Behörde oder an die Verbraucherzentralen zu wenden – jedoch nicht über die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten.
 
Bei Unsicherheiten oder verdächtigen Schreiben hilft die Verbraucherzentrale weiter. Terminvereinbarungen sind telefonisch unter 0341-696 2929 oder online möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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