Warnung: Falsche Verbraucherschützer*innen am Telefon

Pressemitteilung vom
Im Raum Dresden erhalten Verbraucher*innen überraschende Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale, die Unterstützung beim Anbieterwechsel für Energieversorger anbieten. Wir warnen ausdrücklich vor dieser Masche.
Telefonhörer

Verbraucher*innen erhalten überraschende Anrufe von angeblichen Mitarbeitern der Verbraucherzentrale

Off

Aktuell berichten Verbraucher*innen im Raum Dresden, dass sie Anrufe von der Verbraucherzentrale bekommen hätten. Nach Angaben der Verbraucher*innen stellt sich der Anrufer mit „Verbraucherzentrale“ vor und bietet eine Beratung zum Anbieterwechsel bei Energieverträgen an.

Betrüger*innen versuchen das aktuell vorherrschende Chaos bei Strom- und Gasversorgern auszunutzen und Versorgungsverträge unterzuschieben. Da alle Betroffenen dieses Angebot bisher abgelehnt haben, ist noch nicht bekannt, welche Masche dahintersteckt und welche Nachteile Verbraucher dadurch zu erwarten haben.

Die Verbraucherzentrale Sachsen und auch die Verbraucherzentralen der anderen Bundesländer rufen nicht unaufgefordert oder ohne Erstkontakt durch Verbraucher*innen selbst an. „Hellhörig sollte man insbesondere dann werden, wenn persönliche Daten abgefragt oder abgeglichen werden sollen oder gar Geldzahlungen eingefordert werden“, alarmiert Stefan Höppner, Rechtsexperte bei der Verbraucherzentrale in Dresden.

Betroffene solcher Fake-Anrufe oder Cold Calls können sich an Ihre Beratungsstelle vor Ort oder an das zentrale Termintelefon unter 0341 - 696 29 29.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.