Abzocker nutzen Energiekrise aus

Pressemitteilung vom
Dass die Menschen wegen der gestiegenen Energiepreise verunsichert sind, nutzen nun auch Abzocker, die jede Krise und jeden Trend aufgreifen, um Kasse zu machen. Wenn Vergleichsportale, angebliche Energieanbieter oder unbekannte Anwälte anrufen, ist Vorsicht geboten.
Energiezähler und Geldscheine
Off

Hinweise zu Betrugsaktivitäten mit Bezug zur Energiekrise nehmen zu

Aktuell häufen sich die Meldungen von Betroffenen, denen in dubiosen Telefonanrufen und neue oder gar zusätzliche Energieverträge untergeschoben werden. Am Telefon geben sich die Anrufer als Mitarbeiter des Grundversorgers, eines anderen Energieanbieters oder Vergleichsportals aus und bieten den Wechsel zu einem angeblich günstigen Tarif an. Die Betroffenen werden in lange Gespräche verwickelt, verunsichert oder bedrängt. „Weil die Anrufer entweder gut informiert sind, bestimmten Mustern folgen, gut geschult sind oder der Zufall es einfach will, gelingt es den windigen Geschäftemachern, wichtige Daten wie Name, Adresse, den aktuellen Anbieter und die Zählernummer zu entlocken. Mit diesen Informationen kann ein Wechsel zu einem anderen Energieanbieter mitunter erfolgreich initiiert werden“, weiß Beate Saupe von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Energielieferverträge müssen jedoch inzwischen in Textform abgeschlossen werden. Das kann allerdings auch mit einem einfachen „Ja“ per SMS geschehen. „Wer also am Telefon einen Anbieterwechsel zugestimmt hat und ihn per SMS bestätigt, hat einen wirksamen neuen Vertrag abgeschlossen“, so Beate Saupe. Ein auf diese Weise abgeschlossener Vertrag kann jedoch innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Darüber hinaus sollte umgehend der bisherige Anbieter kontaktiert werden, auch wenn es kaum möglich ist, den alten Vertrag mit den bisherigen Konditionen wiederherzustellen.

Wie sich bei Abzocke am Telefon oder der Haustür verhalten?

„Der unkomplizierteste Schutz vor derartigen zusätzlichen Sorgen, ist das konsequente Beenden unerwünschter Telefonanrufe. Einfach auflegen, hilft“, rät Beate Saupe. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder gar die Zählernummer am Telefon weiter gegeben werden. Dies gilt umso mehr, wenn der dubiose Anbieter sich schon einige Informationen selbst beschafft hat.

Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft betroffenen Verbraucher*innen im Rahmen der Rechtsberatung bei Kündigung oder Wechselbestrebungen mit jahrelanger Erfahrung und guten Kontakten weiter.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Eine Person hat Fragezeichen im Kopf und schaut auf eine Rechnung der PVZ.

Vorsicht bei Rechnungen der PVZ für Zeitschriften-Abos

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen ein kostenloses Probe-Abo für Zeitschriften angeboten wurde. Doch später erhalten sie eine Rechnung über ein kostenpflichtiges Zeitschriften-Abo von der Pressevertriebszentrale (PVZ). Es handelt sich um eine Abofalle. Was müssen Sie wissen und können Sie tun?
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.