Amazon-Sammelklage: Schon über 18.000 Verbraucher*innen im Klageregister

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Sachsen geht gegen unzulässige Werbung vor: Seit dem 23. Mai 2024 ist das Register beim Bundesamt für Justiz (BfJ) für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon Prime Video geöffnet.
Ein Handydisplay, auf dem Prime Video steht
Off

Bis zum 05.06.2024 haben sich bereits 18.534 Verbraucher*innen ins Klageregister eingetragen und den sächsischen Verbraucherschützer*innen ihr Vertrauen bei der Durchsetzung ihrer Interessen geschenkt.

„Unternehmen wie Amazon sind nicht unantastbar. Auch wenn der Kampf gegen einen so einflussreichen Anbieter viele Ressourcen schluckt: Wir gehen es an und zeigen klare Kante gegen solch ein Fehlverhalten“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.

Was Amazon falsch gemacht hat

Bereits im Februar hatte Amazon die Werbequote für seinen Streaming-Dienst erhöht und einige Funktionen gestrichen. Das Unternehmen kündigte dies im Vorfeld durch eine E-Mail an, setze sein Vorhaben allerdings ohne Zustimmung seiner Kund*innen um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das Angebot wie zuvor weiter nutzen zu können.

Da solche Änderungen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kund*innen möglich sind, hat sie eine Sammelklage eingereicht.

Um wie viel Geld geht es

Eine Einzelperson hat also einen Anspruch auf Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat und damit 35,88 Euro jährlich. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre läuft, kann die Entschädigung entsprechend weiter anwachsen.

Alle Prime-Nutzer*innen in Deutschland sind betroffen. Für den Unternehmensriesen könnte das empfindlich teuer werden. Bei etwa 17 Millionen potenziellen Kläger*innen geht es um ein Gesamtvolumen von etwa 610 Millionen Euro im Jahr.

Wie sich Amazon-Prime-Nutzer*innen zur Klage anmelden können

Der Sammelklage können sich alle anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten. Die Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz unter folgendem Link möglich. Eine Ausfüllhilfe sowie Antworten auf wesentliche Fragen (FAQ) zur Klage stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung.

Wer darüber hinaus Unterstützung bei der Anmeldung im Klageregister benötigt, kann ab sofort eine Kurzberatung zum Preis von 15,00 Euro buchen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Reichstagsgebäude in Berlin, Foto: Fotolia.de - niroworld

Bilanz des vzbv nach Ampel-Aus: Vieles ist offen geblieben

Die Ampel-Regierung wollte mehr Fortschritt wagen und sich für Verbraucher:innen stark machen. Die Bilanz des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) nach Ende der Regierungszeit ist durchwachsen.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding: Unternehmen erstatten teils vierstellige Beträge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Bis zum 31. Dezember 2024 konnten Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Hände an Taschenrechner über Verträgen

Musterfeststellungsklage gegen EOS Investment GmbH

Die EOS Investment GmbH beauftragt mit der Beitreibung eigener Forderungen an Verbraucher:innen die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH (EOS DID). Das Unternehmen treibt so nach Ansicht des vzbv Inkassokosten künstlich zu Lasten der Betroffenen in die Höhe.