50.123 Mitklagende in weniger als acht Wochen: Seit dem 23. Mai 2024 können sich Amazon Prime-Kund*innen für die Verbandsklage der Verbraucherzentrale Sachsen anmelden. Die Sammelklage ist die erste gegen den Online-Riesen in Europa. Bei etwa 17 Millionen potenziell Betroffenen geht es um ein Gesamtvolumen von bis zu 610 Millionen Euro im Jahr.
Was ist passiert
Amazon hatte im Februar die Werbequote für seinen Streaming-Dienst „Prime Video“ erhöht und einige Funktionen gestrichen. Das Unternehmen kündigte dies zwar im Vorfeld durch eine E-Mail an, setze sein Vorhaben jedoch ohne Einwilligung seiner Kund*innen um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können. Da solche Änderungen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung möglich sind, hat sie Sammelklage eingereicht.
„Es ist enttäuschend, dass die größten und einflussreichsten Unternehmen scheinbar davon ausgehen, mit allem durchzukommen. Andere Streaming-Dienste zeigen bereits wie es richtig geht“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Umso mehr freuen wir uns, dass so viele Verbraucher uns das Vertrauen schenken, Ihre Interessen durchzusetzen.“
Was wollen wir erreichen
Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer*innen das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht. Für ein Jahr läge die Entschädigung bei 35,88 Euro. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre läuft, kann die Summe entsprechend anwachsen. Für Amazon könnte das empfindlich teuer werden.
Die Anmeldung zur Klage ist kostenfrei und erfolgt über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.