Anbieterwechsel am Telefon oft problematisch

Pressemitteilung vom
Das Telefon klingelt und eine freundliche Stimme stellt in Aussicht, die Energiepreise niedrig zu halten. Man solle nur die Kundennummer und Zählernummer beim bisherigen Anbieter angeben und so sei gewährleistet, dass der Preis nicht weiter steigen würde.
Eine Person spricht telefonisch über einen Anbieterwechsel, daneben das Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen
Off

Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor vermeintlich günstigen Angeboten von Energieanbietern

In anderen Fällen wird behauptet, die Stadtwerke hätten überteuerte Preise und der Kunde solle den Vertrag kündigen.
 
„Dabei haben die Anrufer zum Teil Kenntnis über den Verbrauch der Kunden und andere Daten“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale in Auerbach und warnt deutlich vor solchen Anrufen. Woher die Daten stammen, bleibt oftmals im Dunkeln.
 
Es handelt sich bei den Anrufenden nicht um die regionalen Stadtwerke. Vielmehr versuchen Agenturen bzw. andere Anbieter vermehrt auf diesem Weg neue Energieverträge abzuschließen, die sich im Nachhinein als sehr teuer herausstellen. Allein durch die Tatsache, dass die Zählernummer vorliegt, kann ein potentiell neuer Anbieter den bisherigen Vertrag kündigen. „Vorsicht ist also geboten“, sagt Teubner.
 
Für alle Fragen rund um Energieversorgung sowie zu Fördermöglichkeiten für Öl und Pellets steht die Verbraucherzentrale Auerbach zur Verfügung. Hier sind auch Energieberatungen zu Fragen der Heizungsmodernisierung möglich. Terminvereinbarungen sind online oder unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

Auszeichnung als Verbraucherschule: Jetzt bewerben!

Die Auszeichnung Verbraucherschule geht in eine neue Runde: Schulen, die ihrer Schülerschaft Alltagskompetenzen vermitteln, können sich ab sofort als Verbraucherschule bewerben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 1. Dezember 2023.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

Bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue Bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Eine Fahrradfahrerin vor dem Reichstag.

Halbzeitbilanz des vbzv: Ampel hinkt bei Verbraucherthemen hinterher

Seit rund 2 Jahren regiert die Ampelkoalition. Zur Halbzeit zieht der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Bilanz. Es gibt zwar Positives zu vermelden. Bei vielen Themen sieht der vzbv aber weiter offene Baustellen, wenn die Regierung Wirtschaft und Verbraucher:innen gleichermaßen stärken will.