Angebliches Inkasso-Büro macht Druck

Pressemitteilung vom
Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen.
Off

Zahlungsbefehl löst bei Vogtländern Unsicherheit aus

Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen. So wird aus Lottoverträgen, die nicht gezahlt worden seien, eine Summe in Höhe von 487,60 Euro gefordert. Unterzeichner dieses Schreiben ist ein Rechtsanwalt Frank Schmidt, der jedoch unter der angegebenen Adresse keinen Kanzleisitz hat. Auf der zweiten Seite des Drohschreibens ist sogar die Rede von einem „Zahlungsbefehl“ und einer „Genehmigung des Gerichtshofes“. In forderndem Ton wird die Pfändung aller Einkünfte angedroht und weitere Kosten in Aussicht gestellt.

Die Verbraucherzentrale in Auerbach kann jedoch Entwarnung geben. „Weder ist dieses Inkassobüro Mitglied beim Bundesverband der Inkassounternehmen noch droht eine Vollstreckung oder ähnliches“ erklärt Heike Teubner Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Vielmehr ist allein aufgrund der zahlreichen Schreibfehler als auch der Tatsache, dass man den Betrag nach Griechenland überweisen soll davon auszugehen, dass es sich um Betrug handelt. Betroffene sollten einen kühlen Kopf bewahren und keine Zahlungen allein aus Angst leisten.

Auskünfte zu Betrugsmaschen und weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.