Angebliches Inkasso-Büro macht Druck

Pressemitteilung vom
Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen.
Off

Zahlungsbefehl löst bei Vogtländern Unsicherheit aus

Ein angebliches Inkassobüro aus Berlin verunsichert in der Vorweihnachtszeit zahlreiche Vogtländer*innen. So wird aus Lottoverträgen, die nicht gezahlt worden seien, eine Summe in Höhe von 487,60 Euro gefordert. Unterzeichner dieses Schreiben ist ein Rechtsanwalt Frank Schmidt, der jedoch unter der angegebenen Adresse keinen Kanzleisitz hat. Auf der zweiten Seite des Drohschreibens ist sogar die Rede von einem „Zahlungsbefehl“ und einer „Genehmigung des Gerichtshofes“. In forderndem Ton wird die Pfändung aller Einkünfte angedroht und weitere Kosten in Aussicht gestellt.

Die Verbraucherzentrale in Auerbach kann jedoch Entwarnung geben. „Weder ist dieses Inkassobüro Mitglied beim Bundesverband der Inkassounternehmen noch droht eine Vollstreckung oder ähnliches“ erklärt Heike Teubner Leiterin der Verbraucherzentrale in Auerbach. Vielmehr ist allein aufgrund der zahlreichen Schreibfehler als auch der Tatsache, dass man den Betrag nach Griechenland überweisen soll davon auszugehen, dass es sich um Betrug handelt. Betroffene sollten einen kühlen Kopf bewahren und keine Zahlungen allein aus Angst leisten.

Auskünfte zu Betrugsmaschen und weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Sammelklage gegen Vodafone: Jetzt anmelden!

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun eine mündliche Verhandlung für den 3. Dezember 2025 angesetzt. Damit ist der 24. Dezember voraussichtlich der letzte Tag, an dem sich Betroffene für die Klage an- oder abmelden können.
Karten von Eventim

Verlegte Veranstaltungen: Urteil und Musterklage gegen Eventim

Die Erstattung von Vorverkaufsgebühren für Veranstaltungstickets kann nach dem Urteil des LG München I nicht pauschal in AGB ausgeschlossen werden. Verbraucher:innen berichten aber, dass Eventim weiterhin Gebühren einbehalte. Dagegen klagt nun der vzbv. Ab sofort ist das Klageregister eröffnet.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

"Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie

Meta will in Europa öffentliche Nutzerinhalte fürs Training der KI "Meta AI" verwenden. Das hat auch etwas mit dem blauen Kreis im Facebook Messenger, bei Instagram und WhatsApp zu tun. Sie können der Nutzung Ihrer Daten widersprechen, den Chatbot mit dem blauen Kreis aber nicht abschalten.