Verbraucher*innen bekommen einen Anruf von ihrer Gewinnspielvorteilsgemeinschaft – zumindest lassen unseriöse Anbieter Verbraucher*innen im Landkreis Meißen sie in diesem Glauben. Das Gespräch wirkt vertraulich, und die Abfrage von Kontakt- und Kontodaten erscheint wie Routine. Anschließend folgt die Vertragsbestätigung mit der Rechnung. Aktuell häufen sich in der Verbraucherzentrale Meißen die Beschwerden über angebliche Mitgliedschaften in Lotteriegemeinschaften.
Anbieter mit Sitz im Ausland und Kundenservice in Bamberg
Während des Telefonats wird mitgeteilt, dass bereits ein Vertrag besteht und nun lediglich ein Datenabgleich erfolgen soll. Besonders geschickt: „Die Anrufer können tatsächlich Teile der Kontonummer zitieren. In einem Fall waren es zum Beispiel die letzten drei Ziffern. Das schafft Vertrauen“, sagt Anett Wagner, Rechtsberaterin in der Beratungsstelle Meißen.
Im Anschluss an das Telefonat landet ein Schreiben im Briefkasten, das von unterschiedlichen Firmen mit Sitz im Ausland verschickt wird, jedoch stets identisch aussieht. Als Kontaktadresse wird jedes Mal ein Kundenservice in Bamberg angegeben. Auffällig ist, dass hier lediglich eine Postfachadresse vermerkt ist, aber kein Geschäftssitz. Die geforderten Teilnahmebeiträge variieren zwischen 69 Euro und 89,95 Euro pro Monat.
Verbraucherzentrale rät: Zur Sicherheit anfechten und widerrufen
„Es ist fraglich, ob in diesen Fällen überhaupt bindende Vertragsabschlüsse vorliegen. Wir haben den Verbraucher*innen geraten, die Verträge zur Sicherheit anzufechten und zu widerrufen und dafür einen Musterbrief zur Verfügung gestellt“, so Wagner.
Sowohl bei telefonischen als auch bei postalischen Lotto-Angeboten rät die Verbraucherzentrale Meißen zur Vorsicht. Verbraucher*innen sollten niemals ihre Kontakt- oder Kontodaten telefonisch preisgeben und sich von Zahlungsaufforderungen nicht einschüchtern lassen.
Bei diesen und weiteren Themen berät die Verbraucherzentrale Meißen gern. Beratungstermine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.