Gute Nachrichten für Mitglieder des Sportstudios INJOY in Falkenstein: Nach anhaltender Kritik und zahlreichen Beschwerden von Verbraucher*innen hat das Unternehmen gegenüber der Verbraucherzentrale Sachsen eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich INJOY, mehrere umstrittene Vertragsklauseln künftig nicht mehr zu verwenden.
Im Mittelpunkt der Beschwerden stand eine ungewöhnlich lange Vertragslaufzeit von 156 Wochen, die angeblich „auf Wunsch des Mitglieds“ vereinbart worden war. Diese Klausel wird ab sofort in Neuverträgen, die seit dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, nicht mehr verwendet. INJOY erklärte sich darüber hinaus bereit, sich auch in bestehenden Verträgen nicht mehr auf diese Regelung zu berufen, wenn ein Mitglied aus dem Vertrag aussteigen möchte.
Neben der Laufzeitregelung betrifft die Unterlassungserklärung auch Klauseln zur automatischen Vertragsverlängerung sowie zur Form der Kündigung. Insgesamt wurden vier Vertragsklauseln als rechtswidrig eingestuft, da sie die Rechte der Verbraucher*innen unangemessen einschränkten.
INJOY hat sich zudem verpflichtet, betroffene Mitglieder aktiv darüber zu informieren, dass diese Klauseln keine Gültigkeit mehr haben.
„Das ist ein wichtiges Signal für den Verbraucherschutz im Fitnessbereich. Verträge müssen fair und verständlich sein – und dürfen nicht durch versteckte Klauseln einseitig zulasten der Kund*innen wirken“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Sachsen in Auerbach.
Die Verbraucherzentrale Sachsen begrüßt diesen Erfolg ausdrücklich und steht betroffenen Mitgliedern für Fragen zur Vertragsprüfung oder -abwicklung gern zur Verfügung. Auch bei Problemen mit anderen Fitnessanbietern können Verbraucher*innen sich an die Beratungsstellen wenden. Termine können unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.