EXTREME LIEFERVERZÖGERUNG

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentrale Auerbach verhilft Vogtländer zu seinem Geld
Paketlieferung
Off

Im Internet stieß ein Vogtländer auf ein günstiges Angebot für eine Photovoltaik-Anlage. Der handwerklich begabte Mann wollte diese selbst auf sein Dach aufbringen und der Preis von knapp 900 Euro erschien ihm dabei günstig.
 
Bereits im Herbst 2023 leistete er die für die Bestellung notwendige Vorauszahlung und wartete auf die Lieferung der Solarpanele. Doch die PV-Anlage erreichte ihn nie. Auch nach unzähligen Anrufen und Kontaktversuchen per E-Mail ohne Reaktion oder Lieferung, verlangte der Kunde sein Geld zurück. Doch die bereits geleistete Anzahlung wurde ihm nicht zurückerstattet.
 
Hilfesuchend wandte er sich an die Verbraucherzentrale Sachsen. Innerhalb der Beratung erfuhr der Vogtländer, dass es die Firma zwar noch gibt, das bayerische Gewerbeamt jedoch mitteilte, dass bereits mehrere Beschwerden über die Firma vorliegen. Gemeinsam mit den Rechtsexpert*innen wurde ein gerichtlicher Mahnbescheid erstellt und das Stellen einer Strafanzeige erörtert.
 
Der Verbraucher freute sich sehr, als nur Tage nach der erfolgten Beratung die vollständige Vorauszahlung wieder auf seinem Konto war.
Das Beispiel zeigt, dass es sich lohnt, nicht locker zu lassen und dass die Hilfe der Verbraucherzentrale im wahrsten Sinn des Wortes „Geld wert“ ist.
 
Fragen zu Kaufvertragen im stationären oder auch Internethandel beantwortet gerne die Verbraucherzentrale in Auerbach
Terminvereinbarungen sind unter 03744 -219 641 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

GASAG-Verhandlungstermin: Gericht stellt sich auf Seite der Verbraucher:innen

In der mündlichen Verhandlung vom 21. März 2025 ließ das Kammergericht erkennen, dass es die Tarifspaltung der GASAG im Winter 2021/22 für unzulässig hält. Eine Entscheidung wird voraussichtlich bald verkündet.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.