Fakeshops im Herbst

Pressemitteilung vom
Hühnerfutter, neue Sneaker oder Technik-Trends: Bestellt wird online alles, was das Herz begehrt und die Anbieter beschaffen können. Allerdings steigt nicht nur das Angebot und damit die Anzahl der Onlineshops, sondern auch Betrüger nutzen das Netz immer häufiger.
Ein Kalenderblatt vor dem Warnlicht steht
Off

Unseriöse Anbieter erkennen und Fallen vermeiden

"So gehen bei den Verbraucherzentralen monatlich etwa 2.300 Meldungen über Fake-Shops ein“, erklärt Beate Landgraf von der Verbraucherzentrale in Leipzig. Im September und Oktober fallen insbesondere Fakeshops aus den Bereichen Solaranlagen und Haushaltsgeräte auf.
 
Wer in einem Onlineshop besonders attraktive Schnäppchen aufgetan hat, diesen aber zuvor noch nie genutzt hat, sollte ganz genau prüfen, ob der Betreiber auch seriös ist. „Bei allzu günstigen Angeboten ist Skepsis geboten“, weiß Landgraf aus der Beratungspraxis.
 
Dann sollte ein erster Blick auf Impressum und AGB geworfen werden.  Sind diese in fehlerhaftem Deutsch verfasst oder gar nicht vorhanden, sollten die Alarmglocken zum ersten Mal läuten. Wird die Seite mit Siegeln beworben, können auch diese testweise angeklickt werden, um zu sehen, ob die Seiten dahinter erreichbar sind und seriös wirken. „Wenn kurz vor Abschluss der Bestellung nur noch nur Vorkasse als Zahlungsart angeboten wird, sollten alle inneren Warnsignale auf Rot umstellen und der Vorgang abgebrochen werden“, rät Beate Landgraf.
 
Ob ein Shop im Internet seriös ist, kann auch über den Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen unter www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder überprüfte werden. Dort kann man auch Fake-Shops melden und damit anderen helfen, nicht Opfer eines Betruges zu werden.
 
„Sind Verbraucherinnen und Verbraucher dennoch in eine Falle getappt, sollten sie versuchen ihr Geld bei der Bank oder den Zahlungsdiensten, wie PayPal oder Klarna, sofort zurück zu buchen. Zusätzlich sollte Anzeige bei der Polizei erstattet werden“, empfiehlt Beate Landgraf. Dazu sollten alle Daten gesichert werden.
 
Bei Fragen können sich Betroffene an die Verbraucherzentrale Sachsen wenden. Terminbuchungen sind online unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung  oder telefonisch unter 0341 - 696 29 29 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Fußball-Fans vor Fernseher

Sammelklage gegen DAZN Limited

Der Streaming-Anbieter DAZN erhöhte seine Preise 2021 und 2022 in laufenden Verträgen ohne Zustimmung der Kunden. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält die zugrundeliegenden AGB-Klauseln für unangemessen benachteiligend und die damaligen Preiserhöhungen für Bestandskunden für rechtswidrig.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.