Alles Kulanz oder reale Verbraucherrechte?
Kann ich ein unliebsames Geschenk einfach zurückgeben? Was benötige ich für einen Umtausch und erhalte ich dann auch das Geld zurück? Wer rund 14 Tage vor Weihnachten geshoppt hat, muss jetzt womöglich in die Spur gehen.
Umtausch im stationären Handel
Ein generelles Recht auf Umtausch im Ladengeschäft gibt es nicht. Der stationäre Händler muss vor Ort gekaufte Ware ohne Mängel nicht zurücknehmen. Viele Unternehmen gewähren ihren Kund*innen dennoch eine freiwillige Umtauschmöglichkeit aus Kulanz im Sinne der Kundenbindung. Die Konditionen für die Rückgabe legen sie jedoch selbst fest – vielfach sind 4 Wochen für den Umtausch vom Händler vorgegeben. „Die Modalitäten wie Umtauschfrist, die Ersatzalternativen wie Geld-Zurück oder Gutschein und ob die Originalverpackung verlangt wird, können daher von Fall zu Fall variieren“, weiß Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Umtausch heißt daher: es gibt nicht immer das Geld zurück. Der Händler kann auch einen Gutschein ausstellen oder nur direkt gegen neue Ware tauschen. In jedem Fall muss er sich aber an die Bedingungen halten, welche er selbst gesetzt hat. Auf der sicheren Seite sind Verbraucher*innen, die den Kassenbon aufgehoben haben und die Umtauschregelungen kennen und diese im Zweifelsfall durch ein Dokument oder ein Foto der Werbeaussage vorweisen können.
Eine Ausnahme von der freiwilligen Rücknahme gibt es aber bei verbundenen Geschäften. Wenn der Kauf der Ware mit einen Kredit finanziert wird, kann der Darlehensvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden, was auch den Kaufvertrag zu Fall bringt. Auch bei einer echten "Null-Prozent-Finanzierung" gibt ein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn die vereinbarte Kreditsumme mindestens 200 Euro beträgt.
Umtausch beim Online-Shopping
Die Rückgabe ist beim Kauf im Internet oder bei telefonischer Bestellung einfacher. Fast alle im Internet bzw. auf dem Fernabsatzweg geschlossenen Verträge können innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Einzelne Shops gewähren auch eine deutlich längere Frist. Widerrufen (und die Ware zurückschicken) können Verbraucher*innen daher auch, wenn der Artikel nicht gefällt. Wichtig ist aber, dass die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Gewährleistung
Wenn das Geschenk nicht in Ordnung ist, also einen Defekt aufweist, haben Betroffene klare Rechte, welche immer gelten, unerheblich wo oder wie die Ware erworben wurde. Bei Neukäufen besteht zwei Jahre lang die Möglichkeit, Ansprüche beim Verkäufer geltend zu machen.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.