Alle Jahre wieder: Millionen Verbraucher*innen hoffen am Amazon Prime Day (16. und 17. Juli) auf massive Online-Schnäppchen – und das Unternehmen generiert Rekordumsätze. Das Shopping-Event soll die Treue von Prime-Kund*innen belohnen und lockt mit exklusiven Angeboten. Besonders kundenfreundlich hat sich Amazon in jüngster Vergangenheit allerdings nicht verhalten.
Erste Sammelklage gegen Amazon in Deutschland
Das Unternehmen hatte ohne Zustimmung seiner Kund*innen zusätzliche Werbung für seinen Prime-Video-Dienst eingeführt. Da solche Änderungen nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kund*innen möglich sind, hat sie Sammelklage eingereicht – die erste gegen den Online-Riesen in Deutschland.
Amazon kündigte die erhöhte Werbequote zwar im Vorfeld durch eine E-Mail an, setze sein Vorhaben jedoch ohne Einwilligung um. Die einzige Möglichkeit des Widerspruchs bestand im Abschluss eines Zusatz-Abos in Höhe von 2,99 Euro, um das ursprüngliche Angebot weiter nutzen zu können.
Geld zurück für Zusatzzahlungen
Was wir fordern: Eine Rückerstattung der zusätzlich geleisteten Zahlungen für alle Prime-Kund*innen. Für ein Jahr läge die Entschädigung also bei 35,88 Euro. Da das Verfahren voraussichtlich mehrere Jahre läuft, kann die Summe entsprechend anwachsen. Dabei ist es unerheblich, ob die Nutzer*innen das Zusatz-Abo für werbefreies Streaming abgeschlossen haben oder nicht.
„Auf Entschädigung oder Rückerstattung können allerdings nur die Prime-Nutzer hoffen, die sich unserer Sammelklage anschließen“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen und ermuntert alle Film- und Serien-Fans sich ins Klageregister einzutragen.
Die Anmeldung zur Klage ist kostenfrei und erfolgt über ein Formular auf der Seite des Bundesamts für Justiz (BfJ). Antworten auf häufige Fragen und eine Ausfüllhilfe stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.