Lottoverträge zum neuen Jahr

Pressemitteilung vom
Über unerwartete Neujahrswünsche freut sich jeder. Bei Informationen über einen Lottogewinn, sollten dieser Tage allerdings die Alarmglocken schrillen.
Lotto spielen bei Online-Lotterie
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Überraschende Anrufe führen zu ungewolltem Lottovertrag

In einem Fall aus Auerbach wurden aktuell mehrere tausend Euro am Telefon versprochen. Zur Überweisung fehlten laut Anrufer nur noch die Kontodaten. Erfreut über den Geldsegen gab der Betroffene seine Kontonummer bekannt, erhielt aber Tage später nicht den erhofften Geldgewinn, sondern vielmehr ein Begrüßungsschreiben.

Für monatlich 79 Euro sollte er an den Ziehungen des Deutschen Lottoblocks teilnehmen, damit er keine Chance mehr verpasst. Der Einfachheit halber seien seine Lotto-Tipps gleich beigefügt.

„Was sich erfolgversprechend anhören mag, ist mit Sicherheit nicht die Chance auf große Gewinne“, erklärt Heike Teubner von der Verbraucherzentrale Auerbach. Betrachtet man das Schreiben näher, so stellt man fest, dass die Firma ihren Sitz in Zypern hat. Auch die telefonische Hotline zeichnet sich durch eine ausländische Vorwahl aus.

Lottogesellschaften müssen in Deutschland seit jeher vom jeweils zuständigen Regierungspräsidium zugelassen sein. Dies dürfte für die Firma nicht erfolgt sein und damit steht zu fürchten, dass die monatlichen Zahlungen anderen zu Gute kommen und nicht in eine seriöse Lotterie fließen. „Hände weg“, lautet die Empfehlung der Verbraucherschützerin. „Sollte man ein gleiches oder ähnliches Begrüßungsschreiben bekommen, dann sofort einen Widerruf schreiben und Geld, das eventuell bereits abgebucht wurde, unverzüglich zurück buchen lassen“, so Teubner weiter.

Auskünfte zu Betrugsmaschen und weitere Beratungen zu Rechts- und Finanzthemen erteilt die Verbraucherzentrale in Auerbach. Terminvereinbarungen sind unter 03744-21 96 41 möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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