PlayStation 5: Urteil zum Umgang mit Lieferengpass

Pressemitteilung vom
Als auf Saturn.de im Weihnachtsgeschäft 2020 die begehrte PlayStation 5 angeboten wurde, war der Andrang groß. Die Plattform, betrieben von der MMS E-Commerce GmbH, konnte die Nachfrage nicht befriedigen.
Off

Oberlandesgericht München untersagt Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei saturn.de

Sie hatte aber von kaufwilligen Gamern in vielen Fällen schon den vollen Preis eingezogen. Diese warteten nun unzufrieden auf eine Rückerstattung des Geldes und beschwerten sich bei der Verbraucherzentrale Sachsen.
 
Die Verbraucherschützer*innen mahnten das Unternehmen wegen dieser Praxis ab. Konkret monierten sie, dass sich das Unternehmen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehielt, die Bestellung nicht anzunehmen, wenn die Ware nicht verfügbar war. Diese Klausel ist auch aktuell noch auf der Plattform zu finden. Gleichzeitig wurde aber die Zahlung bereits abgewickelt. Darüber hinaus ging es um Regelungen zur Transparenz der weiteren Vertragsdurchführung.
 
Da das Unternehmen vorgerichtlich nicht einlenkte, klagte die Verbraucherzentrale Sachsen. Durch die Urteile des Landgerichts (Az.33 O 4638/21 vom 15.Februar 2022) und Oberlandesgerichts München (Az.: 6 U 1448/22 vom 01. Juni 2023) wurde die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale Sachsen überwiegend bestätigt.
 
„Verbraucher haben nun in diesen und ähnlichen Situationen mehr Rechtssicherheit“, erklärt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Das Gericht hat unter anderem entschieden, dass Konsumenten innerhalb von fünf Bürostunden eine elektronische Zugangsbestätigung ihrer Bestellung zugehen muss. Auch das wurde versäumt.“
 
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb eines Monats kann von beiden Parteien Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


Foerderlogo-Freistaat-Sachsen-Modern

Ratgeber-Tipps

Eigentumswohnung
Angebote checken, Immobilien besichtigen, Finanzierung klären und Kaufvertrag unterschreiben – so stellen sich viele…

Musterfeststellungsklage gegen Saalesparkasse

Die in Halle/Saale ansässige Saalesparkasse hat Prämiensparern nach Ansicht des vzbv jahrelang zu geringe Zinsen gezahlt. Dabei geht es häufig um Tausende von Euro. Der vzbv hat die Saalesparkasse verklagt, um den Sparern zu ihrem Recht zu verhelfen.

Inzwischen hat der Bundesgerichtshof (BGH) das abschließende Urteil gesprochen. Betroffene können sich auf erhebliche Nachzahlungen freuen.
Ein Lieferwagen für Heizöl steht vor einem Haus.

Warnung: Fakeshops locken mit günstigem Heizöl oder Brennholz

Zum Start der Heizsaison warnen wir vor mehreren betrügerischen Internetseiten. Ob eine Seite seriös ist, lässt sich kostenlos im Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen prüfen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.