Rentenzuschuss versprochen. Abo-Vertrag erhalten

Pressemitteilung vom
In Klingenthal erhielt eine Frau kürzlich Post, die von der Gestaltung an die Schreiben der gesetzlichen Rentenversicherung erinnert. Allerdings mit überraschend hohen Geldsummen, die als Rentenzuschuss deklariert wurden.
Abofalle: Abzocke im Internet
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Verbraucherzentrale Auerbach warnt vor aktuellen Geld-Versprechen

Unsagbare 295.000 Euro sollten auf das Konto der Angeschriebenen wandern. Allerdings ist der Absender nicht die zuständige Rentenstelle, sondern eine Firma aus Berlin mit einer „Abteilung Rentenzuschuss-Vergabe“, die den Haken im Kleingedruckten versteckt hält. Schickt man die Beantragung des Rentenzuschusses nämlich nach Berlin zurück, ist man verpflichtet, regelmäßig kostenpflichtige DVDs abzunehmen.
 
Zudem ergibt sich beim genauen Lesen der Unterlagen, dass man selbst in diesem Fall lediglich an einem Gewinnspiel teilnimmt und den angeblichen Rentenzuschuss gar nicht mit Sicherheit bekommt.
Beim Schreiben handelt es sich damit wieder einmal um eine Masche, um Verbraucher*innen einen eigentlich nicht gewollten Vertrag unterzujubeln. Die Verbraucherzentrale Auerbach rät, solche Werbebotschaften gleich in der blauen Tonne zu entsorgen.
 
Beratungen rund um das Thema Gewinnmitteilungen und unbestellte Ware erteilt gerne die die Verbraucherzentrale Auerbach. Terminvereinbarungen unter 03744 - 21 96 41.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.
Hände mit Geldbörse und Taschenrechner von Rechnungen

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.