Im Mittelpunkt des Verfahrens steht die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Amazon Prime Video im Februar 2024. Amazon hatte Werbung eingeführt, ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kund*innen einzuholen. Gleichzeitig wurden die Bild- und Tonqualität in bestehenden Standard-Abonnements verschlechtert: Wer weiterhin die gewohnte Qualität nutzen wollte, musste ein Zusatz-Abo für 2,99 Euro pro Monat abschließen.
„Sollte das Urteil wie angekündigt am 17. Juli negativ ausfallen, wäre dies eine herbe Enttäuschung für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Die im Termin vertretene Auffassung des Gerichts überzeugt uns nicht“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Wir werden den Fall daher dem Bundesgerichtshof vorlegen.“
Bis dieser entscheidet, wird es aber noch etwas dauern. „Wir rechnen mit einer Entscheidung erst im Lauf des Jahres 2027“, sagt Hummel. „Das Urteil wird die Rechtslage bei diesem Thema endgültig klären, denn es gibt noch andere Unternehmen, die ähnlich mit ihren Kundinnen und Kunden umgehen. Auch für sie hoffen wir auf Gerechtigkeit.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt weiterhin allen Betroffenen Prime-Kund*innen, sich der Klage anzuschließen. Die rechtliche Auseinandersetzung ist mit dem zu erwartenden Urteil keineswegs beendet, sondern geht in die nächste entscheidende Phase. Denn offen bleibt, ob der Bundesgerichtshof anders entscheidet. Damit besteht weiterhin die Möglichkeit einer Entschädigung für die Mitkläger*innen.
Verbraucher*innen, die am 5. Februar 2024 über ein Amazon-Prime-Abonnement verfügten, können sich noch bis zum 9. Juni in das Klageregister eintragen. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt dazu ausführliche Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung auf ihrer Website bereit.
- Weitere Informationen zur Teilnahme unter: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/amazon-sn
Parallel dazu läuft eine weitere Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zur Preiserhöhung von Amazon Prime im Jahr 2022. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW auf dieser Internetseite.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
