Amazon Sammelklage: FAQ und Update
Werbung statt werbefreiem Streaming oder Zusatzkosten für den bisherigen Standard: Was für viele Kund*innen von Amazon Prime Video seit Anfang 2024 Realität ist, wird aktuell in einer Sammelklage verhandelt. Die reguläre Frist zur Eintragung ins Klageregister ist mit dem 9. Juni 2026 abgelaufen.

Wie ist der Stand?
Die reguläre Frist zur Anmeldung ist mit Ablauf des 9. Juni 2026 vorerst abgelaufen. Das Register befindet sich nun in einer Übergangsphase.
Werden noch Eintragungen im Klageregister vorgenommen?
- Die reguläre Frist zur Anmeldung ist mit Ablauf des 9. Juni 2026 abgelaufen. Das Register befindet sich nun in einer Übergangsphase.
- Es erfolgen jedoch vorerst keine aktiven Eintragungen mehr im Register.
Wie geht es weiter?
- Über die rechtliche Wirksamkeit aller ab jetzt eingehender Anmeldungen kann erst zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
- Das hängt davon ab, ob das Gericht die mündliche Verhandlung vor der Urteilsverkündung noch einmal eröffnet.
- Das erste Urteil des Bayerischen Obersten Landgericht wird für den 17. Juli 2026 erwartet.
Worum geht es?
Was hat Amazon aus unserer Sicht falsch gemacht?
- Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
- Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setzte sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kund*innen um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
- Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpert*innen halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung der Nutzer*innen eingeholt werden müssen.
- Am 19. Mai 2026 wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 102 VKl 1/24 e eröffnet. Nach derzeitiger Einschätzung hat die Sammelklage in erster Instanz möglicherweise keinen Erfolg. Das Urteil fällt am 17. Juli 2026.
- Die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte bereits an, wenn tatsächlich ein negatives Urteil ergeht, entsprechend Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.
Um wie viel Geld geht es?
Es geht für Verbraucher*innen mit Zusatzabo um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren nun schon seit 2024 läuft, geht es inzwischen um rund 80 Euro.
Für Verbraucher*innen, die kein Zusatzabo abgeschlossen haben, muss die Summe gerichtlich festgelegt werden. Wir gehen von mindestens 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Abopreises aus.
Wie kann ich mitklagen?
Bis wann kann ich mich anmelden?
- Am 19. Mai 2026 beginnt vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung in der derzeit größten Sammelklage Deutschlands (Az. 102 VKl 1/24 e).
- Die reguläre Frist zur Eintragung ins Klageregister ist mit dem 9. Juni 2026 abgelaufen. Nachträglich Anmeldungen werden unter Umständen nicht berücksichtigt.
Kann ich die Anmeldung später ändern oder zurücknehmen?
- Die reguläre Frist für Anmeldungen, Änderungen und Rücknahmen ist mit dem 9. Juni 2026 abgelaufen.
- Das Bundesamt für Justiz stellt hier eine Reihe von Hinweisen und Formularen dazu zur Verfügung.
Kann meine Teilnahme an der Sammelklage zu Problemen mit Amazon führen?
- Das ist sehr unwahrscheinlich. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Amazon ein Abo kündigt, jedoch ist davon in der Praxis nicht auszugehen.
- Da das Unternehmen maßgeblich mit Abos sein Geld verdient, hätte es kein Interesse daran, vorschnell eine größere Anzahl von Kund*innen zu verlieren.
- Auch ist nicht zu befürchten, dass bereits gekaufte oder geliehene Inhalte wie Filme oder E-Books aus dem Kundekonto verschwinden. Diese müssen nach dem Ende des Abos abrufbar bleiben.
Hinweis
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Hier ist das Klageregister seit 9. Juni 2026 geschlossen.
Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucher*innen können sich nur noch für die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.
