Amazon Sammelklage: FAQ und Update

Stand: 27. Juli 2026

Werbung statt werbefreiem Streaming oder Zusatzkosten für den bisherigen Standard: Das ist für viele Kundinnen und Kunden von Amazon Prime Video seit Anfang 2024 Realität. Nach der Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts geht der Fall nun vor den BGH. Die Frist zur Eintragung ins Klageregister ist abgelaufen.

So viele Amazon-Kundinnen und Kunden haben sich unserer Sammelklage angeschlossen:

 

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Wie ist der aktuelle Stand?

  • Das Bayerische Oberste Landesgericht hat die Sammelklage am 17. Juli 2026 in der I. Instanz abgewiesen. Die Begründung: Die Ansprüche der Betroffenen seien aus Sicht des OLG nicht ausreichend vergleichbar und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sei keine Werbefreiheit vereinbart gewesen. 
  • Doch der Streit um Werbung bei Amazon Prime Video geht weiter: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Revision eingelegt und zieht vor den Bundesgerichtshof.
  • Vor dem BGH besteht jetzt die Chance auf eine grundsätzliche Klärung: Welche Rechte haben Kundinnen und Kunden, wenn Streaming-Dienste laufende Abo-Bedingungen nachträglich ändern?

Kann ich an der Sammelklage noch teilnehmen?

Nein. Die reguläre Frist zur Anmeldung für die Sammelklage ist am 9. Juni 2026 abgelaufen.

Das Klageregister befindet sich derzeit in einer Übergangsphase. Neue Eintragungen werden vorerst nicht mehr vorgenommen.

Die Hintergründe

Was hat Amazon aus unserer Sicht falsch gemacht?
  • Amazon hat am 5. Februar 2024 deutschlandweit zusätzliche Werbung für seinen Videodienst Amazon Prime Video eingeführt sowie die Qualität von Bild und Ton verringert.
  • Das Unternehmen kündigte dies durch eine E-Mail im Januar 2024 an und setzte sein Vorhaben ohne Zustimmung der geschätzt 17 Millionen Kundinnen und Kunden um. Man konnte der Maßnahme nur entgehen, wenn man ein zusätzliches Abo für weitere 2,99 Euro im Monat abschloss.
  • Mit der Klage will die Verbraucherzentrale Sachsen erreichen, dass die Geschädigten einen Teil ihrer monatlichen Gebühren zurückbekommen. Sie und viele Rechtsexpertinnen und -experten halten die Maßnahme für rechtswidrig. Es hätte eine Zustimmung eingeholt werden müssen.
  • Am 19. Mai 2026 wurde vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht in München die mündliche Verhandlung im Verfahren Az. 102 VKl 1/24 e eröffnet. Am 17. Juli 2026 wurde die Klage abgewiesen. 
  • Doch der Streit um Werbung bei Amazon Prime Video geht weiter: Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Revision eingelegt und zieht vor den Bundesgerichtshof.
Um wie viel Geld geht es?

Es geht für Verbraucherinnen und Verbraucher mit Zusatzabo um die Rückerstattung von 2,99 Euro pro Monat, also 35,88 Euro pro Jahr und Abo. Da das Verfahren nun schon seit 2024 läuft, geht es inzwischen um rund 80 Euro. 

Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die kein Zusatzabo abgeschlossen haben, muss die Summe gerichtlich festgelegt werden. Wir gehen von mindestens 50 Prozent des tatsächlich gezahlten Abopreises aus.

Teilnahme an der Sammelklage: Fragen zur Anmeldung

Kann ich die Anmeldung später ändern oder zurücknehmen?
  • Die reguläre Frist für Anmeldungen, Änderungen und Rücknahmen ist mit dem 9. Juni 2026 abgelaufen.
  • Das Bundesamt für Justiz stellt hier eine Reihe von Hinweisen und Formularen dazu zur Verfügung.
Kann meine Teilnahme an der Sammelklage zu Problemen mit Amazon führen?
  • Das ist sehr unwahrscheinlich. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Amazon ein Abo kündigt, jedoch ist davon in der Praxis nicht auszugehen.
  • Da das Unternehmen maßgeblich mit Abos sein Geld verdient, hätte es kein Interesse daran, vorschnell eine größere Anzahl von Kundinnen und Kunden zu verlieren.
  • Auch ist nicht zu befürchten, dass bereits gekaufte oder geliehene Inhalte wie Filme oder E-Books aus dem Kundekonto verschwinden. Diese müssen nach dem Ende des Abos abrufbar bleiben.

Hinweis

Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Hier ist das Klageregister seit 9. Juni 2026 geschlossen.

Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.

Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nur noch für die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.