Wie sich Verbraucher*innen der Verbandsklage gegen Amazon anschließen können
Bereits im Februar hatte Amazon die Werbequote in seinem Streaming-Dienst erhöht und einige Funktionen gestrichen. Den Betroffenen bot das Unternehmen an, gegen ein monatliches Zusatz-Abo von 2,99 Euro den Vertrag mit der bisherigen Werbequote weiterzuführen.
Da solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen nur mit aktiver Zustimmung der Kund*innen möglich ist, haben die Verbraucherschützer*innen aus Sachsen eine Sammelklage eingereicht.
„Es ist enttäuschend, dass die größten und einflussreichsten Unternehmen scheinbar davon ausgehen, mit allem durchzukommen. Auch wenn der Kampf gegen einen so großen Anbieter uns einiges an Kraft kostet, sehen wir es als unsere Aufgabe an, gegen anbieterseitiges Fehlverhalten vorzugehen“, erklärt Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen.
So melden sich Amazon Prime-Nutzer*innen zur Klage an:
Der Sammelklage können sich alle Nutzer*innen anschließen, die vor dem 5. Februar ein Amazon-Prime-Abo hatten. Die Anmeldung ist beim Bundesamt für Justiz möglich.
>>> Eine Anleitung sowie Antworten auf wesentliche Fragen (FAQ) zur Klage stellt die Verbraucherzentrale Sachsen online zur Verfügung. <<<
Wer dennoch Unterstützung bei der Anmeldung im Klageregister benötigt, kann ab sofort eine Kurzberatung zum Preis von 15,00 Euro bei den Rechtsexpert*innen buchen. Termine können online oder telefonisch unter 0341 - 696 2929 vereinbart werden
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.