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Pressemitteilung vom
Mit vermeintlichen Kontaktanzeigen in kostenlosen Wochenblättern oder den Tageszeitungen suchen finanziell unabhängige, sportliche und unternehmungslustige Frauen und Männer ihr fehlendes Puzzlestück. Oft werden Interessenten aufgefordert, sich bei einer Organisation zu melden, um Kontakt mit dem oder der Auserwählten aufzunehmen.
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Wie vermeintliche Partnervermittlungen versuchen das Gesetz zu umgehen

Und genau hier ist Vorsicht angebracht:
Denn im Anschluss werden mittels Telefongesprächs und dem Ziel eines Hausbesuches Kontaktdaten eingesammelt.
Kommt der Besuch zustande, verwickeln die Vertreter*innen der angeblichen Partnervermittlung die Betroffenen in ein Gespräch über Partnerfindung, machen viele Versprechungen und plötzlich liegt er da: der Vertrag. In dem Glauben, die große Liebe zu finden, unterschreiben Verbraucher*innen, selbst wenn die Kosten mit mehreren Tausend Euro zu Buche schlagen – schließlich hat guter Service seinen Preis.
 
Doch bei genauem Blick entpuppt sich das Dokument als Vertrag für einen Freizeitclub, einen Freizeitservice oder eine Freizeitkontaktbörse, welche lediglich die Vermittlung von Freizeitkontakten verspricht.
Von der eigentlichen Person, auf welche man sich beworben hat, fehlt jede Spur.

Möchten Betroffene dann aus dem Vertrag raus, wird es unangenehm: Man habe eine Mindestvertragslaufzeit in dem Freizeitclub abgeschlossen, eine vorzeitige Kündigung sei angeblich nicht möglich und bei Nichtzahlung wird Druck mit langen juristischen Schreiben aufgebaut. Von einem Partnervermittlungsvertrag will die Organisation plötzlich nichts mehr wissen, es handle sich schließlich um einen Freizeitclub oder eine Freizeitbörse. Und das obwohl man sich doch gezielt auf eine Kontaktanzeige aus der Zeitung gemeldet hat, welche unmissverständlich eine*n Partner*in gesucht hat.
 
Für die Rechtsexpertinnen der Verbraucherzentrale Sachsen ist die Sache ziemlich klar: Bei dieser Masche wird mit Absicht das Wort Freizeitclub oder ähnliches verwendet, um die gesetzlichen Bestimmungen von Partnervermittlungsverträgen zu umgehen.
 
„Partnervermittlungsverträge unterliegen gesonderten Kündigungsrechten, da die Erbringung von Diensten höherer Art geschuldet wird, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen werden“, so Steffi Meißner Leiterin der Beratungsstelle Bautzen. „Somit können Verbraucher*innen bei Partnervermittlungsverträgen in der Regel jederzeit ohne Vorliegen eines besonderen Grundes kündigen.“
 
Trotz existierender Rechtsprechung, welche die Meinung vertritt, dass sogenannte „Freizeitkontaktbörsen“ einer Partnervermittlung gleichstehen, klagen betroffene Verbraucher*innen über ein erschwertes Kündigungsverfahren und die Herausforderung bereits gezahltes Geld wieder zu bekommen.
 
Wer sich unsicher ist und Unterstützung bedarf, kann die Expertinnen der Verbraucherzentrale Bautzen vertrauensvoll und diskret zu Rate ziehen. Termine können telefonisch unter 0341 - 696 2929 oder online unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de/terminvereinbarung gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.


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